4. Die Behörden


Je dreißig Familien erwählen sich jährlich eine Obrigkeit, die sie in ihrer alten Sprache Syphogrant, in der neuen Phylarch nennen. Zehn Syphogranten mit ihren Familien steht ein, wie es früher hieß, Traniborus, jetzt Protophylarch genannt, vor.

Endlich schwören alle Syphogranten, deren zweihundert sind, dass sie den zum Fürsten erwählen wollen, welchen sie für den tauglichsten halten, wozu sie in geheimer Abstimmung einen von den Vieren ernennen, die ihnen das Volk vorgeschlagen hat. Aus jedem Stadtviertel wird einer erwählt und dem Senat empfohlen.

Das Fürstenamt gilt für Lebenszeit, wofern dem nicht der Verdacht der vom Fürsten erstrebten Tyrannis entgegensteht.

Die Traniboren werden alle Jahre gewählt, aber man wechselt nicht leichtlich mit ihnen.

Alle übrigen Obrigkeiten sind jährliche.

Die Traniboren kommen alle drei Tage und, wenn erforderlich, noch öfter, mit dem Fürsten zusammen, um über Staatsangelegenheiten zu beraten; Privatrechtsstreitigkeiten (wenn welche vorliegen), welche sehr selten sind, erledigen sie rasch.

Syphogranten werden immer zwei in den Senat beigezogen, und zwar jeden Tag andere, indem vorgesehen ist, dass keine Beschlüsse über Staatsangelegenheiten gefasst werden über die nicht drei Tage vorher im Senate beraten und verhandelt worden ist.

Außer dem Senat oder den Volksversammlungen über öffentliche Handlungen Beratungen zu halten, gilt für ein todeswürdiges Verbrechen. Diese Satzung besteht, wie es heißt, deswegen, auf dass es durch eine Verschwörung des Fürsten und der Traniboren nicht so leicht möglich sei, das Volk durch eine Tyrannis zu unterdrücken und die Staatsverfassung gewaltsam abzuändern. Daher werden wichtige Angelegenheiten in den Versammlungen der Syphogranten vorgebracht, die ihren Familien davon Mitteilung machen, dann unter sich darüber beraten und das Ergebnis ihrer Beratschlagung dem Senate kundgeben.

Manchmal kommt die Sache auch an den großen Rat des ganzen Inselreichs. Auch übt der Senat die Gepflogenheit, dass über keine Sache an demselben Tage, an dem sie vorgetragen wird, debattirt, sondern dies bis zur nächsten Senatssitzung verschoben wird, damit einer nicht mit dem, was ihm gerade auf die Zunge kommt, unbedachtsam herausplatze und dann mehr darauf sinne, wie er es verteidige, als was dem Staatswesen zum Heile gereiche und somit lieber wolle, dass dem Staatswohl als der Meinung über sein eigenes Ich Abbruch geschehe, indem er aus falscher Scham nicht will, dass man merke, er habe von Haus aus so wenig Voraussicht gehabt. Von Haus gilt es überlegt zu sprechen, nicht rasch mit dem Worte fertig zu sein.


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