Leerer Raum s. Raum. Legalität (Gesetzlichkeit) der Handlungen unterscheidet KANT von der Moralität (s. d.). Erstere ist »die bloße Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung einer Handlung mit dem Gesetze ohne Rücksicht auf die Triebfeder derselben« (WW. VII, 16; vgl. Krit. d. prakt. Vern. I. T., 1. B., 3. Hptst.). - Schon die Stoiker machen einen solchen Unterschied, nämlich zwischen dem kathêkon und dem katorthôma (Diog. L. VII, 107 f.; Stob. Ecl. II, 158). Vgl. Moralität.