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Frömmigkeit

Frömmigkeit besteht „nicht in der Selbstpeinigung des reuigen Sünders“ (welche sehr zweideutig ist und gemeiniglich nur innerer Vorwurf ist, wider die Klugheitsregel verstoßen zu haben), sondern im „festen Vorsatz, es künftig besser zu machen ..., der, durch den guten Fortgang angefeuert, eine fröhliche Gemütsstimmung bewirken muß, ohne welche man nie gewiß ist, das Gute auch lieb gewonnen, d. i. es in seine Maxime aufgenommen zu haben“, Rel. 1. St. 5. Anm. (IV 23). Frömmigkeit im schlechten Sinne ist der „Grundsatz des leidenden Verhaltens in Ansehung der durch eine Kraft von oben zu erwartenden Gottseligkeit“, ibid. 4. St. 2. T. § 3 4. Anm. (IV 216); eine passive Verehrung des göttlichen Gesetzes (im Gegensatz zur Tugend als der „Anwendung eigener Kräfte“ zur Beobachtung der Pflicht), ibid. Allg. Anmerk. (IV 236); vgl. Religion, Andacht, Fetischismus.