Fetischismus
Fetischismus. Die Beobachtung statutarischer Gesetze als vermeintlicher Mittel, Gott wohlgefällig zu werden, verwandelt den Dienst Gottes in ein bloßes „Fetischmachen“, Rel. 4. St. 2. T. § 3 (IV 207 ff.). Vgl. Religion, Aberglaube, Afterdienst.