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Volkssouveränität

Volkssouveränität proklamierte die französiche Nationalversammlung in der Erklärung der Menschenrechte vom 4. August 1789 als neues politisches Prinzip und schuf dadurch ein Schlagwort von berauschender Wirkung. Der Artikel III nämlich begann: „Le principe de toute souveraineté réside essentiellement dans la nation.“ Die bedenkliche Parole drang sofort nach Deutschland herüber und begegnet namentlich in Wielands Aufsätzen über die französische Revolution aller Orten. Aber auch in den folgenden Jahrzehnten verschwindet sie nicht aus der öffentlichen Diskussion, bis sie im Jahre 1848 erneuten starken Impnls erhält.

Im Volksblatt dieses Jahres, das in verschiedenen Artikeln ausdrücklich dazu Stellung nimmt, wird unter anderem S. 1409 polemisierend bemerkt: „Es sollte kein Sinn sein in diesem Worte, welches das Lieblingswort ganzer Nationen geworden ist? Es sollte keine Wahrheit in diesem Wort liegen, welches von der Donau bis zum Belt, vom Rhein — ja von weit jenseits des Rheins — bis an die russische Grenze auf Aller und Jeder Zunge lebt? — Es sollte kein Sinn liegen in dieser Volkssouveränität, welche, von dem hohen Präsidenten unserer Nationalversammlung und seinem Reichsverweser, sowie von dem gemeinen Arbeiter, als das Prinzip anerkannt und proklamiert worden ist, nach welchem in Zukunft die ganze Welt regiert werden müsse?“ usw.