Hauptgesims

Hauptgesims. (Baukunst) Dieses Wort wird oft in der Bedeutung genommen, die wir dem Wort Gebälk gegeben haben1, ob es gleich in dem genauesten Sinn bloß von dem obersten Teil desselben oder dem Kranz sollte gebraucht werden. Denn ein Gesims ist allemal etwas hervorstehendes, das zur Bedekung und zur Begränzung dient, folglich ist das Hauptgesims das Gesims des ganzen Gebäudes, zum Unterschied der kleineren Gesimse, die über einzelnen Teilen desselben stehen.

 Die Hauptgesimse werden auf dreierlei Art gemacht; 1. Als vollständige Gebälke, mit Unterbalken, Fries und Kran.; 2. Mit bloßem Unterbalken und Kranz, ohne Fries, welches französisch corniche architravée genannt wird oder mit bloßem Fries und Kranz ohne Unterbalken. 3. Ohne Unterbalken und Fries mit einem bloßen Kranz. Die erste Art ist also ein wirkliches Gebälk. Die zweite Art muss nie gebraucht werden, wo Säulen oder Pilaster sind; weil da, so wohl der Unterbalken als der Fries, ganz wesentliche Teile sind.2 Aber an gemeinen Häusern, wo weder Säulen noch Pilaster sind, wird der Unterbalken natürlicher Weise als etwas, wozu kein Grund vorhanden ist, weggelassen. In ganz gemeinen Häusern kann die dritte Art gebraucht werden; dann wird das Hauptgesims bloß ein Kranz, wodurch das ganze Gebäude sein oberes Ende bekommt.3

 

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1 S. Gebälk.

2 S. Gebälk.

3 S. Ganz. End.

 


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Seite zuletzt aktualisiert: 23.10.2004 
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