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Fertigkeit

Fertigkeit. "Die Leichtigkeit etwas zu tun (promptitudo) muß mit der Fertigkeit in solchen Handlungen (habitus) nicht verwechselt werden. Die erstere bedeutet einen gewissen Grad des mechanischen Vermögens: ‚ich kann, wenn ich will‘ und bezeichnet subjektive Möglichkeit; die zweite, die subjektiv-praktische Notwendigkeit, d.i. Gewohnheit, mithin einen gewissen Grad des Willens, der durch den oft wiederholten Gebrauch seines Vermögens erworben wird: ‚ich will, weil es die Pflicht gebietet‘", Anthr. 1.T. § 12 (IV 37 f.); vgl. Tugend. "Fertigkeit (habitus) ist eine Leichtigkeit zu handeln und eine subjektive Vollkommenheit der Willkür." Nicht jede solche Leichtigkeit ist eine freie Fertigkeit. Die Tugend (s. d.) ist nicht eine Fertigkeit im Handeln, sondern eine Fertigkeit, sich durch die Vorstellung des Gesetzes im Handeln zu bestimmen; hier ist die Fertigkeit eine Beschaffenheit nicht der Willkür, sondern des Willens, MST Einl. XV Anmerk. (III 251).