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II. [Der Tausch als Veranlassung für die Enthebung des Gegenstandes aus seiner bloß subjektiven Wertbedeutung: in ihm drücken die Dinge ihren Wert durch einander aus]

 

[Der Tausch als Veranlassung für die Enthebung des Gegenstandes aus seiner bloß subjektiven Wertbedeutung: in ihm drücken die Dinge ihren Wert durch einander aus. Der Wert des Gegenstandes dadurch objektiviert, daß für ihn ein anderer hingegeben wird. Der Tausch als Lebensform und als Bedingung des wirtschaftlichen Wertes, als primäre wirtschaftliche Tatsache. Reduktion der Brauchbarkeits- und Seltenheitstheorie. Der sozial fixierte Preis als Vorstufe des sachlich regulierten.]

 

Die technische Form für den wirtschaftlichen Verkehr schafft ein Reich von Werten, das mehr oder weniger vollständig von seinem subjektiv-personalen Unterbau gelöst ist. So sehr der Einzelne kauft, weil er den Gegenstand schätzt und zu konsumieren wünscht, so drückt er dieses Begehren wirksam doch nur mit und an einem Gegenstande aus, den er für jenen in den Tausch gibt; damit wächst der subjektive Vorgang, in dessen Differenzierung und aufwachsender Spannung zwischen Funktion und Inhalt dieser zu einem »Wert« wird, zu einem sachlichen, überpersönlichen Verhältnis zwischen Gegenständen aus. Die Personen, die durch ihre Wünsche und Schätzungen zu dem Vollzuge bald dieses, bald jenes Tausches angeregt werden, realisieren damit für ihr Bewußtsein nur Wertverhältnisse, deren Inhalt schon in den Dingen selbst liegt: das Quantum des einen Objekts entspricht an Wert dem bestimmten Quantum des anderen Objekts, und diese Proportion steht als etwas objektiv Angemessenes und gleichsam Gesetzliches jenen persönlichen Motiven - von denen sie ausgeht, und in denen sie endet - ebenso gegenüber, wie wir es entsprechend an den objektiven Werten sittlicher und anderer Gebiete wahrnehmen. So würde sich wenigstens die Erscheinung einer vollkommen ausgebildeten Wirtschaft darbieten. In dieser zirkulieren die Gegenstände nach Normen und Maßen, die in jedem gegebenen Augenblick festgestellt sind, und mit denen sie dem Einzelnen als ein objektives Reich gegenüberstehen; er kann an diesem teilhaben oder nicht teilhaben, wenn er es aber will, so kann er es nur als Träger oder Ausführender dieser ihm jenseitigen Bestimmtheiten. Die Wirtschaft strebt einer - nirgends völlig unwirklichen und nirgends völlig verwirklichten - Ausbildungsstufe zu, in der sich die Dinge ihre Wertmaße wie durch einen selbsttätigen Mechanismus gegenseitig bestimmen - unbeschadet der Frage, wieviel subjektives Fühlen dieser Mechanismus als seine Vorbedingung oder als sein Material in sich aufgenommen hat. Aber eben dadurch, daß für den Gegenstand ein anderer hingegeben wird, gewinnt sein Wert all die Sichtbarkeit und Greifbarkeit, der er überhaupt zugängig ist. Die Gegenseitigkeit des Sichaufwiegens, vermöge deren jedes Objekt des Wirtschaftens seinen Wert in einem anderen Gegenstande ausdrückt, hebt beide aus ihrer bloßen Gefühlsbedeutung heraus: die Relativität der Wertbestimmung bedeutet ihre Objektivierung. Die Grundbeziehung zum Menschen, in dessen Gefühlsleben sich freilich alle Wertungsprozesse abspielen, ist hierbei vorausgesetzt, sie ist in die Dinge sozusagen hineingewachsen, und mit ihr ausgerüstet treten sie in jene gegenseitige Abwägung ein, die nicht die Folge ihres wirtschaftlichen Wertes, sondern schon dessen Träger oder Inhalt ist.

 


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