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825. Innung¹⁾. Gewerk²⁾. Handwerk³⁾. Gilde⁴⁾. Zunft⁵⁾.

1) Corporation.
2) Corporation.
3) Trade.
4) & 5) Guild.
1) Corporation (société).
2) Corps de métier.
3) Metier
4) Corporation.
5) Association.
1) Corpo (società).
2) Tutti i maestri di un’ arte.
3) Mestiere.
4) Corpo d’ artefici.
5) Associazione (maestranza).

Der allgemeine Name für die Korporationen solcher, die städtische Gewerbe treiben, ist Innung; denn es drückt weiter nichts aus, als die Vereinigung der Glieder in einen gesellschaftlichen Körper (von dem alten Verbum innen, ahd. innôn, d. i. sich innig verbinden, in eine Vereinigung aufnehmen). Die Innung heißt auch ein Gewerk, wenn ihr Gewerbe in einer Kunst oder einem Handwerk besteht. Von dieser Kunst oder diesem Handwerk pflegen die Gewerke den Namen zu haben, durch welchen sie sich voneinander unterscheiden. Die Innung der Krämer war kein Gewerk; wohl aber spricht man von Schuhmacherinnung und Schuhmachergewerk, Tischlerinnung und Tischlergewerk usw. Gewerk ist von Handwerk so verschieden, daß es bloß das Kollegium der dazu gehörigen Meister, Handwerk aber die Kunst oder Profession, die sie treiben, bezeichnet. Man sagt: das Schneidergewerk und das Schneiderhandwerk, aber nicht: er lernt das Schneidergewerk, wohl aber: er wird als Meister in das Schneidergewerk aufgenommen. Zuweilen bezeichnet Handwerk auch die Gesamtheit derer, die es treiben, z. B. vom Handwerk sein, das Handwerk zusammenberufen usw. An einigen Orten werden die Innungen Gilden genannt. Gilde ist ein niederdeutscher Ausdruck, der von jeher in Niederdeutschland üblich war; er ist aus dem Niederländischen zu uns gekommen (niederländisch gild, altnordisch gildi, Gilde, d. i. ursprünglich Opfer, Opferschmaus, dann: geschlossene Gesellschaft; mittelengl. gilde, engl, guild, d. i. Zunft, zu gelten, d. i. opfern, gehörig, angelsächs. gildan, opfern, altsächs. geldan); das Wort ist mit Geld und gelten verwandt und bezeichnet ursprünglich den Beitrag, den die Berufsgenossen zu gegenseitiger Unterstützung sowie zur Verteidigung ihrer Rechte und Freiheiten zahlten. Über das niederdeutsche Gebiet hinaus ist das Wort namentlich in dem Ausdruck: Schützengilde gedrungen. Zünfte (Substant. verbale zu mhd. zëmen, d. i. ziemen, passen, übereinkommen, ahd. die zunft, mhd. zumft, zunft, d. i. Schicklichkeit, Regel, Gesetz, sowie das nach Regeln Eingerichtete, das Gesetzmäßige, dann auch: eine nach Regeln eingerichtete Gesellschaft usw.) heißen die Innungen bloß sofern sie Abteilungen der Bürgerschaft sind. Da nämlich, wo die Bürger über öffentliche Angelegenheiten beratschlagen und beschließen durften (wie in den freien Reichsstädten und in den Städten der Schweiz), machte sich eine Abteilung der Bürgerschaft in kleine Korporationen nötig, und da bot sich von selbst die schon vorhandene der Innung dar. Zunft hat seine Heimat in Oberdeutschland, die Ausdrücke Gilde und Innung waren dort unbekannt (Innung findet sich ursprünglich vorwiegend in Mitteldeutschland, namentlich in schlesischen Urkunden). — Innung, Zunft oder Gilde werden uneigentlich auch auf andere Stände und Berufsarten angewendet, gewöhnlich in tadelndem Sinne, zuweilen auch Handwerk; Gewerk nicht. So spricht man von der Innung, Gilde und Zunft der Gelehrten, vom Dichterhandwerk usw. „In keiner Gilde kann man sein, | man wisse denn zu schultern fein. | Das, was sie lieben, was sie hassen, | das muß man eben geschehen lassen.“ Goethe, Zahme Xenien VI. „Was willst du, was von deiner Gesinnung | man dir noch ins Ewige sende? — Er gehörte zu keiner Innung, | blieb Liebhaber bis ans Ende.“ Ebenda I.