833. Irrtum¹⁾. Irrung²⁾. Versehen³⁾. — (Sich) Irren⁴⁾. (Sich) Versehen⁵⁾.
Sich irren ist der allgemeine Ausdruck und heißt überhaupt, eine falsche Meinung in bezug auf irgend etwas haben; sich versehen dagegen heißt, aus Mangel an Aufmerksamkeit oder Sorgfalt etwas Falsches für das Rechte halten oder an Stelle des Rechten setzen. Ein Staatsmann kann sich in bezug auf die wahre Lage des Staates, ein Künstler in bezug auf das Wesen der Kunst, ein Gelehrter in bezug auf gewisse Sätze der Wissenschaft irren; versehen könnte man in allen diesen Fällen nicht sagen; dagegen sagt man: Der Kassierer hat sich bei der Aufstellung der Rechnung versehen, wenn er einen Posten vergessen oder an irgendeiner Stelle falsch addiert hat. Sich versehen ist also mehr ein bloß äußerliches Irren; daher ist auch der Ausdruck nicht so edel, als irren. Irrung bezeichnet die Handlung des Irrens, Irrtum nicht bloß diese, sondern auch das, was daraus hervorgeht; Irrung bezieht sich vorwiegend auf das Fehlgehen im Tun und Handeln, Irrtum mehr auf das Fehlgehen im Denken und Meinen. „O, das gefällt mir nimmermehr und deutet | auf eine schwere Irrung der Natur.“ Schiller, Jungfr., Prol. 2. „Einen Irrtum nenn’ ich, wenn irgend ein Ereignis falsch ausgelegt, falsch angeknüpft, falsch abgeleitet wird.“ Goethe, Spr. i. Prosa 893. Ein Versehen heißt sowohl die Handlung des Versehens, als auch das, was dadurch entsteht. Ein Rechnungsfehler entsteht durch ein Versehen und heißt daher selbst ein Versehen.