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Wegen Bedenklichkeit

November 1906

Ehe ein Wort über den Fall Riehl seine niederschlagende Wirkung üben konnte, hatte die durch den Prozeß aufgebrachte Moral ihre Opfer gefordert. Meine Prophezeiung war erfüllt, als ich sie aussprach. Die Polizei hat Postarbeit geleistet. Arglose Spaziergängerinnen, deren Toilette freilich darauf schließen läßt, daß sie das Schaffelreiben nicht als ihren ausschließlichen Lebenszweck betrachten, wurden von Polizisten eingefangen, und die Wachstuben etablierten sich als Salons. In die Tugendhöhle des Landesgerichts aber wurden zwei junge Mädchen geschleppt, die sich an dem Allerheiligsten des österreichischen Staatslebens versündigt hatten: am Meldzettel. Falschmelderin! Der transzendentale Schauder erfaßt einen wieder. »Judex ergo cum sedebit, quidquid latet adparebit, nil inultum remanebit«. Ihr Antlitz wenden Verklärte von dir ab — Hausmeister und Kerzlweiber ... Zwei junge Mädchen haben sich für Schauspielerinnen ausgegeben, heißen möglicherweise anders als sie sagen und riechen nach Parfüm. Sie werden wegen Bedenklichkeit verhaftet. Aber Falschmeldung ist neuestens nicht bloß eine »Übertretung«, für die man zehn Kronen Geldstrafe bekommt, sondern eventuell ein erschwerender Umstand bei Mord. Darum muß eine Falschmelderin im Arrest bleiben, bis sie wegen Falschmeldung zum Arrest verurteilt wird. Und die österreichische Sittlichkeit, die durch den Riehl-Prozeß ein wenig beunruhigt wurde, soll sehen, daß man es auf die feine Unterwäsche scharf hat! Einen rechts- und lebenskundigen Mann wie Herrn v. Heidt der Polizei bei ihren Fleißaufgaben nachhelfen zu sehen, ist peinlich. Es gibt noch Richter in Osterreich, die eine Falschmeldung durch den »Lebenswandel« des Angeklagten erweisen können. Herr v. Heidt hätte sich der undankbaren Aufgabe nicht unterziehen müssen. Von ihm hätte man eher erwartet, daß er einen Hausmeister, der ihm als Zeuge einer Meldzettelaffäre erzählt, die »auffallenden Kleider« der angeklagten Mädchen seien ihm »bedenklich vorgekommen«, hinauswirft, nicht ohne ihm vorher eingeschärft zu haben, daß es seine Pflicht sei, bei Glatteis aufzustreuen. Herr v. Heidt aber vernimmt sogar einen Polizeiagenten als Autorität in Fragen der Sittlichkeit, findet, daß der falschen Ausfüllung des Meldzettels eine Strafe von drei Tagen strengen Arrests angemessen sei, und trägt der »Bedenklichkeit« der beiden Mädchen, die Ausländerinnen sind, durch die Ausweisung aus den österreichischen Kronländern Rechnung. Der Appellsenat hat dieses Urteil des Herrn v. Heidt natürlich nicht abgeändert. Hätte dieser über den französischen Kabarettisten, der mich überfiel, die Ausweisung verhängt, das Landesgericht hätte gewiß ausgesprochen, daß der Berufungswerber lebenslänglich bei Brady »la marche« zu singen habe. Aber — im Vertrauen gesagt — so viele Ausländer kann die österreichische Justiz gar nicht wegen Bedenklichkeit aus den österreichischen Kronländern ausweisen, als Inländer geneigt sind, die österreichischen Kronländer wegen deren Bedenklichkeit freiwillig zu verlassen. Ach, eine ununterbrochene Schubwagenfahrt zwische Wachstube und Landesgericht ist hierzulande die natürliche Bestimmung einer Frau, die nicht klipp und klar anzugeben vermag, daß der »Schandlohn«, den sie verdient, der Riehl zugute kommt. Die drei Tage Arrest sind bloß die Belohnung für langes Warten in der Untersuchungshaft. Die beiden Schwestern heißen nicht Kastelli und Nesen, sie heißen aber auch nicht Anna und Elise Hofmann, sie sind wahrscheinlich nicht einmal Schwestern, und die angesetzte Paragraphenschraube hat endlich den Verdacht des »Betruges« zutage gefordert. In solchen Fällen sagt man harmlos: »Die Angelegenheit ist in ein neues Stadium getreten.« Und sollte sich vielleicht doch herausstellen, daß die beiden Mädchen Hochverrat begangen haben, so möge man in Gottes Namen außer der Falschmeldung die Spitzenhöschen als erschwerend annehmen!

Und die Frauenrechtlerinnen? Anstatt für die Naturrechte des Weibes zu kämpfen, erhitzen sie sich für die Verpflichtung des Weibes zur Unnatur. Unter einer resoluten »Frauenbewegung« würde ich unter anderm den Protest gegen eine Unbill verstehen, die es der Frau verwehren will, sich zu kleiden, wie sie mag, und die die »Bedenklichkeit« eines Mädchens nicht im Kattun, sondern in der Seide erblickt. Aber der »Allgemeine österreichische Frauenverein« denkt anders. »Er berief«, so sagt der Bericht, »eine allgemein zugängliche Frauenversammlung ein, in der die Affäre Riehl den Gegenstand der Tagesordnung bildete. Beim Einlaß in den Gewerbevereinssaal spielten sich Szenen ab, wie sie sonst nur beim Einlaß in den Schwurgerichtssaal bei Sensationsprozessen zu schauen sind. Schon eine Stunde vor Beginn war der Saal sowohl als die Galerie dermaßen überfüllt, daß das nachrückende Publikum, soweit es nicht in Scharen das Haus wieder verließ, sich auf den Stiegen drängte und im Stiegenhaus auf und ab wogte. An den Türen setzte es erregte Auftritte, da die Damen aus Orten in der Umgebung von Wien nach der Stadt gekommen waren und nunmehr am Ziele umkehren mußten. Da die Andrängenden nicht nachgeben wollten, verkündete ein Ausschußmitglied, daß der Verein beschlossen habe, die Versammlung in der nächsten Woche zu wiederholen. Aber auch jetzt noch wich die festgekeilte Masse nicht und das Gedränge auf den Stiegen wurde lebensgefährlich. Einige Personen erlitten leichte Verletzungen, Kratzwunden und dergleichen. Schließlich mußte die Hausverwaltung telephonisch Wache requirieren, die der Situation im Stiegenhause durch Verdrängung der Massen ein Ende machte.« Also eine sexuelle Orgie, wie sie unverhüllter noch nicht inszeniert wurde. Oder glaubt einer nicht, daß Geilheit ein stärkeres Agens ist als Sozialpolitik? Glaubt einer, daß nicht die erotische Neugierde in Käfigen gehaltener Hausfrauen, sondern das Mitgefühl mit den Gefangenen der Riehl diese scheußlichen Szenen aufgeführt hat? Man war gekommen, um das Fräulein Auguste Fickert versichern zu hören, daß »die entgeltliche Hingabe an mehrere Männer etwas Grauenerregendes« sei; aber man wäre gewiß nicht gekommen, wenn solche Versicherung nicht wieder angenehmere Gefühle zu erregen vermöchte. Denn grauenerregend und weit grauenerregender als die entgeltliche Hingabe des weiblichen Körpers an mehrere Männer ist seine schlecht bezahlte Hingabe an den Dienst in einer Zündhölzchenfabrik. Und allgemein zugängliche Frauenversammlungen, die sich mit dem Arbeitssklaventum der Frau befassen, finden bei weitem keinen so regen Zuspruch. Grauenerregender als die entgeltliche Hingabe an mehrere Männer ist aber vor allem die unentgeltliche, wie sie ein System mit sich bringt, das der Moralbestie zu Ehren die Prostituierten unter der Knute der Frau Riehl hält. Und die Moralbestie exzediert in den Versammlungen der heiligen Liga zur Bekämpfung des Mädchenhandels und der sonstigen Vereine der von der Frauennatur emanzipierten Weiber genau so, wie auf Kongressen, wo der bekannte »Blitzmajor« die Forderung stellen darf, man solle die Mädchen schlechter bezahlen, damit sie sich die Prostitution abgewöhnen. Unbefriedigte Weiber, denen Hysterie längst die Traube ihres Geschlechts sauer gemacht hat, entrüsten sich über die Lebenshaltung der Prostituierten. Weg mit den Tugendmegären, bei denen sich verhinderte sexuelle Notwendigkeiten in Sozialpolitik umgesetzt haben! Wenn es sich um den Schutz prostituierter Mädchen gegen Bedrückung handelt, so hat nicht eine »allgemein zugängliche Frauenversammlung« das Wort zu nehmen, sondern eine Versammlung allgemein zugänglicher Frauen!

Vgl.: Die Fackel, Nr. 212, VIII. Jahr
Wien, 23. November 1906.