Aktien
Etwas anders steht es mit der Aktiengesellschaft, einer Form der Vereinigung von Kapitalisten, welche in großem Umfang in Deutschland zuerst für den Eisenbahnbau und -betrieb benutzt wurde, seither aber für Unternehmungen aller Art Verwendung findet. Der Gesellschafter, »Aktionär«, leistet für seinen Anteil nur einen bestimmten Beitrag, regelmäßig in bar, er ist also nicht im Falle des Verlustes zu Nachzahlungen verpflichtet, wie der Gewerke. Die Summe dieser Beiträge verwendet der (regelmäßig von der »Generalversammlung« der Aktionäre zu wählende) Vorstand der Gesellschaft, um damit z.B. eine Bahn zu bauen, oder eine Fabrik anzukaufen usw., welche dann vom Vorstand für Rechnung der Aktionäre betrieben wird oder aber es überträgt einer der Gesellschafter der neu zu »gründenden« Gesellschaft seine Fabrik, die er bisher betrieb, nach einem verabredeten Geldanschlag als »Einlage« und erhält dafür nach Vereinbarung eine bestimmte Anzahl Anteile, Aktien also, während die anderen für ihre Anteile Geld einzahlen. Braucht die Gesellschaft noch mehr Geld und will sie nicht noch mehr neue Aktionäre zuziehen – »junge Aktien« ausgeben – so macht sie Schulden. Sie kann solche namentlich machen, indem sie verzinsliche »Obligationen« – Schuldverschreibungen – ausgibt. Unbewanderte können nun die Aktien leicht mit diesen verwechseln. Auch die »Aktien« sehen nämlich äußerlich einer Schuldverschreibung ähnlich, denn eine jede lautet über einen Geldbetrag, z.B. über 1000 Mk., – das bedeutet aber nicht, wie bei den Obligationen, daß der Aktionär diese 1000 Mk. von irgend jemandem als Gläubiger zu fordern hat, sondern vielmehr nur, daß er soviel in Geld oder in anderen »Einlagen« für die Gesellschaft geleistet hat, daß er also soviel bar Geld eingezahlt hat, oder ihm z.B. die Fabrik, die er einlegte, so hoch angerechnet worden ist. Zu fordern hat er, solange die Gesellschaft besteht, nur seinen Anteil an ihrem Gewinn, die »Dividende«, und diese natürlich nur, wenn die Gesellschaft einen Gewinn gemacht, d.h. seit Aufstellung der letzten Abrechnung – »Bilanz« – ihr Vermögen vermehrt hat. Im übrigen hat er einen verhältnismäßigen Anteil an ihrem Vermögen und erhält also, wenn sich die Gesellschaft auflöst, – »liquidiert« – diesen Anteil, der mehr oder weniger betragen kann, als jene 1000 Mk., oder auch gar nichts, je nachdem die Gesellschaft bis dahin Gewinn oder Verlust hatte oder etwa nach Abzahlung der Schulden, die sie gemacht hat, nichts oder gar noch weniger als das – unbezahlte Schulden – verblieben sind. Denn wie für den einzelnen Geschäftsmann, wenn er sein Geschäft aufgibt, an Vermögen nur etwas übrigbleibt, nachdem er seine Gläubiger bezahlt hat, so muß auch die Gesellschaft der Aktionäre ihre Gläubiger erst befriedrigen, ehe sie etwas für sich selbst behält. Man nennt deshalb die Schuldverschreibungen der Aktiengesellschaften auch »Prioritäten« – d.h. vorgehende Rechte – weil die Rechte der Gläubiger (selbstverständlich) zuerst kommen und dann die der Aktionäre. Damit nun für die Gläubiger etwas da sei, ist den Aktiengesellschaften gesetzlich verboten, ihr Vermögen durch Verteilung von angeblichem Gewinn unter die Aktionäre unter den Betrag des »Grundkapitals«, d.h. desjenigen Wertbetrages zu vermindern, auf welchen es durch die Einzahlungen und Einlagen der Aktionäre gebracht war. Sind 100 Aktien über je 1000 Mk. ausgegeben, so bedeutet das, daß auf jede Aktie, in Geld oder anderen »Einlagen« mindestens ein Wert von 1000, zusammen mindestens 100000 Mk. zusammengebracht war. Bei der »Bilanz« muß also, wenn man das Eigentum der Gesellschaft, z.B. das Fabrikgrundstück und die Maschinen usw., die vorhandenen Waren, Forderungen, Gelder usw. der Gesellschaft, alles in Geld veranschlagt, zusammenrechnet – die »Aktiva« – und dann die Schulden – die »Passiva« – abzieht, sich ein Mehrbetrag der »Aktiva« über die »Passiva« von mindestens 100000 Mk. ergeben, sonst hat die Gesellschaft Verlust erlitten, und erst wenn mehr als 100000 Mk. Vermögen da ist, darf dies Mehr als »Dividende« verteilt werden. – Leicht kann durch falschen (zu hohen) Wertanschlag der Vermögensgegenstände in der Bilanz dieser Vorschrift zuwidergehandelt und fälschlich der Schein der Deckung des »Grundkapitals« erweckt werden, damit zu Unrecht eine Dividende verteilt werde, obwohl gar kein Gewinn gemacht ist, und die Aktien als hohen Wertes erscheinen und von Käufern teuer bezahlt werden*). Öfter noch kam es in der »Gründerzeit« vor 20 Jahren vor, daß die »Gründer«, d.h. die ersten Aktionäre, wenn dies unsolide Bankhäuser waren, welche ihre Aktien gern bald an das Publikum möglichst über ihren wahren Wert loszuschlagen wünschten, Fabriken usw., welche die Aktiengesellschaft übernahm, zu teuer bezahlten, indem sie mit dem bisherigen Besitzer unter einer Decke spielten. Alles dies wird erleichtert durch den auch hier »unpersönlichen« Charakter des Kapitals. Der einzelne Aktionär hat in die Führung der Geschäfte nicht hineinzureden, er hat, wenn ein Bergwerk oder eine Fabrik auf Aktien betrieben wird, mit den Arbeitern nichts zu tun, sie kennen ihn sowenig wie er sie, er bekommt die Bücher nicht zu sehen, sondern erhält nur in der Generalversammlung Berichte vom Vorstand vorgetragen; meist beruhigt sich die Mehrzahl der Aktionäre und erscheint auch dort nicht einmal. – Die Anteile sind (regelmäßig) durch einfache Uebertragung des Papiers (der Aktie) übertragbar und gehen von Hand zu Hand: Die Aktionäre kennen auch einander gegenseitig nicht. Und doch sind sie Mitinhaber desselben Unternehmens und für die wechselnden Aktionäre arbeiten unter Umständen Tausende von Arbeitern, denen sie niemals im Leben begegnen und auf deren Lage sie, die eigentlichen Unternehmer, deren Vertreter nur der leitende »Direktor« ist, so gut wie keinen Einfluß haben, für die sie sich jedenfalls, auch ohne irgend besonders gewissenlose Menschen zu sein, regelmäßig schwerlich verantwortlich fühlen werden. – Noch immer ist diese Form der Unternehmung in starker Zunahme begriffen und für große Betriebe, die gewaltiger Mittel bedürfen, regelmäßig heute völlig unentbehrlich, denn Ansammlungen von Vermögen in einer Hand, wie bei Krupp und Stumm sind seltene Ausnahmen. Für Betriebe solchen Umfangs müssen die Mittel vielmehr regelmäßig durch Einlagen einer sehr großen Zahl von Leuten aufgebracht werden, welche gar nicht in der Lage sind, ihre persönliche Mitarbeit dem Betrieb zu widmen, auch gar nichts davon verstehen würden, sondern nur das Interesse haben, Tribut in Gestalt von Dividende zu beziehen. Und auch hier wieder muß man sich hüten zu glauben, daß die Besitzer von Aktien etwa notwendig hauptsächlich in den Kreisen der »Großkapitalisten« zu suchen wären. In England besitzen auch Arbeiter Aktien, bei uns und unsern weit kärglicheren Reichtumsverhältnissen besteht gerade die Gefahr, daß zuviel Aktien in die Hände von Leuten gespielt werden, die nicht viel zu verlieren haben, aber durch gelegentliche hohe Dividenden, von denen sie lesen oder hören, oder sonstige Reklamen angezogen werden und meinen, weil auf der Aktie z.B. »1000 Mk.« steht, komme ihnen doch wohl irgendwer dafür auf, daß sie diese 1000 Mark irgendwann von irgendwoher erstattet erhalten.
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*) Es ist deshalb auch ein Irrtum zu glauben, die Aktionäre wenigstens hätten regelmäßig ein bedeutendes Interesse an der richtigen Bilanzaufstellung. Das hat nur ein Teil: derjenige, welcher die Aktien dauernd als »Kapitalanlage« behalten will. Dem andern bringt eine fälschlich zu hohe Dividende doppelten Vorteil: einmal bekommt er mehr Gewinnanteil, als ihm zukäme, und dann findet er auch noch Käufer, die infolge der hohen Dividende die Aktien ihm teurer abnehmen, als sie sonst tun würden.