Schluß


Die wirklich dem Terminhandel als solchem ganz allgemein zu machenden Vorwürfe führen fast alle auf die erleichterte Heranziehung urteilsunfähiger und vermögensloser Spekulanten zurück. Diese Erleichterung ist aber nur die Kehrseite der durch ihn bewirkten »Markterweiterung«, deren positive Bedeutung für die nationale Volkswirtschaft wir oben in ihren Hauptzügen kennen lernten. Vom politischen und ökonomischen Machtinteresse einer Nation aus ist es nicht angängig, um dieser Schattenseiten willen einseitig den Terminhandel in einem Artikel bei sich zu verbieten und dadurch anstatt der erstrebten Unterdrückung der Spekulation lediglich diese, damit aber auch den für diesen Artikel maßgebenden Markt ins Ausland zu drängen und dessen Finanzkraft zu stärken. Die größere Versuchung zum Spiel für das einheimische Publikum und die dadurch verschuldeten Verluste desselben müssen als Teil der Kriegskosten im Ringen der Nationen um die ökonomische Herrscherstellung getragen werden. Nur eine internationale Vereinbarung hätte da in Frage kommen dürfen, wo die Beseitigung des Terminverkehrs im einzelnen Falle erwünscht ist*).

Was eine rationelle, von den Interessen der Machtstellung Deutschlands ausgehende Börsenpolitik auf dem Gebiete der Verkehrskontrolle hätte erstreben sollen, liegt m. E. – soweit nicht technische Einzelheiten, wie die Art der Kursnotiz, die Regelung des Kommissionsgeschäftes, die Vorschriften über die Bedingungen des Getreideterminhandels in Frage kommen – nur in folgenden ungefähren Richtungen: Unnütz und schädlich ist die unmittelbare Mitwirkung kapitalloser Spekulanten am Börsenverkehr, erwünscht deshalb, wennschon gewiß nicht ganz leicht durchführbar, das Erfordern eines Vermögensnachweises bei der Zulassung. Schädlich und zu verhindern ist die Spekulation in »kleinen« Papieren, aber nicht nur in Form des Terminhandels. Da die Bildung eines spekulativen Marktes, auch wo die Spekulation sich in die Form des Kassageschäfts kleidet, nicht leicht dauernd verborgen bleiben kann, könnte ihr durch Versagung der Kursnotiz und Verbot aller Zeitungsberichte wirksam genug entgegengetreten werden. Streng zu verbieten wäre die Wiedergabe von Kursen irgendeines an deutschen Börsen nicht zugelassenen Papiers in deutschen Zeitungen sowie Nachrichten über dasselbe überall da, wo nach Ermessen der betreffenden Instanz der Verdacht einer irgend umfangreicheren Einschleppung dieses Papiers in den Besitz deutscher Kapitalisten unter Umgehung der deutschen Börsen begründet erscheint. Im übrigen wäre den staatlichen Gewalten ein Aufsichts- und Einspruchsrecht gegen den börsenmäßigen Handel in jedem Objekt im allgemeinen und den Terminhandel im speziellen zuzuweisen gewesen. Bezüglich des letzteren wäre aber von dieser Befugnis im allgemeinen nur im Falle der Erzielung internationaler Vereinbarungen für die einzelnen Gegenstände, für welche das Verbot erwünscht erschiene, Gebrauch zu machen gewesen. Im übrigen hätte man lediglich die Verleitung unerfahrener und leichtsinniger Personen zu Spekulationen so, wie es durch das Börsengesetz geschehen ist, unter Strafe stellen sollen. –

Der Durchführung rein theoretisch-moralischer Forderungen sind eben, so lange die Nationen, mögen sie auch militärisch in Frieden leben, ökonomisch den unerbittlichen und unvermeidlichen Kampf um ihr nationales Dasein und die ökonomische Macht führen, enge Grenzen gezogen durch die Erwägung, daß man auch ökonomisch nicht einseitig abrüsten kann. Eine starke Börse kann eben kein Klub für »ethische Kultur« sein, und die Kapitalien der großen Banken sind so wenig »Wohlfahrtseinrichtungen« wie Flinten und Kanonen es sind. Für eine Volkswirtschaftspolitik, welche diesseitige Ziele erstrebt, können sie nur eins sein: Machtmittel in jenem ökonomischen Kampf. Sie wird es gern begrüßen, wenn auch das »ethische« Bedürfnis diesen Institutionen gegenüber zu seinem Rechte gelangen kann, aber sie hat die Pflicht, in letzter Linie darüber zu wachen, daß fanatische Interessenten oder weltfremde Apostel des ökonomischen Friedens nicht die eigne Nation entwaffnen.

 

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*) Daß es solche Fälle gibt, ist kein Zweifel. Ich kann aber im einzelnen hier schon des Raumes wegen darauf nicht eingehen. Es gehört dahin z.B. vielleicht der Kammzug, ein Halbfabrikat, bei dem, anders als bei Rohstoffen, deren Produktion lange Ernteperioden erfordert, jede Preissteigerung leicht eine Ueberproduktion hervorrufen kann. – Getreide gehört zur Zeit vom deutschen Interessenstandpunkt aus m. E. nicht dahin. Das Verbot, welches der Reichstag einseitig für das Inland ohne internationale Vereinbarung aussprach, war ausschließlich auf Stimmenfang berechnet und auch unter diesem Gesichtspunkt eine Torheit.


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Seite zuletzt aktualisiert: 27.10.2004 
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