Juni 1909
Die schweigenden Ärzte
Ein Gerichtsfall hat das ärztliche Berufsgeheimnis zur Diskussion gestellt, und die journalistischen Berufsschwätzer hatten wieder einmal Gelegenheit, den Kapazitäten die Tür einzurennen. Es war allen Beteiligten sichtlich eine Freude, sich für das Schweigen aussprechen zu können. Daß nicht immer die Schwatzsucht, sondern auch ein Gewissenszwang das Opfer der Standesehre nahelegt, davon wissen jene nichts, deren Mund jedem Interviewer offen steht und die die Standesehre so hoch halten, daß sie mit freiem Auge nicht mehr wahrnehmbar ist. Aber viel schlimmer als die Warnung vor einer Heirat, zu der sich Tripper und Mitgift verbinden, ist das Gebaren solcher verläßlichen Ärzte, die sich mit jedem Laufburschen der öffentlichen Meinung einlassen und andeutend von den Fällen erzählen, in denen sie das Berufsgeheimnis gewahrt haben.
Da ist vor allem jener vielgenannte Samariter, der den Ruf der Wiener Mehlspeisen in Messina begründet hat. Er tritt entschieden dafür ein, daß die Krankheit ein Geheimnis bleibe, aber er würde sich gewiß nicht zu einer Moral bekehren, die gebietet, daß auch über den Arzt nicht gesprochen werde. Zu weit geht er nicht; man muß doch hin und wieder Gelegenheit haben, sich seiner Diskretion zu rühmen. So zum Beispiel wurde einmal die Rettungsgesellschaft in ein Haus gerufen, wo ein Mann in Ohnmacht und bei einer Frau lag, deren Gatte in einer halben Stunde zurückkehren sollte. »Die Dame bat mich auf den Knien, den Erkrankten nur rasch fortzuschaffen, da ihr Mann von dessen Anwesenheit nichts erfahren durfte.« Versteht sich. Nach wenigen Minuten war der Kranke transportfähig. »Einige Tage nach dieser Intervention kam der Gatte jener Dame zu mir und sagte, er habe durch das Gerede der Hausparteien erfahren, daß wir in seiner Wohnung erschienen waren. Er verlangte von mir nun Auskunft.« Denn die Freiwillige Rettungsgesellschaft könnte eher unter Diskretion in Sizilien landen und ohne daß eine Zeitung etwas davon erfährt, als daß sie die Aufmerksamkeit der Wiener Nachbarsleute vermeiden könnte. Was tat Charas? »Ich verweigerte ihm die Auskunft mit Berufung auf mein Berufsgeheimnis und habe damit das Glück einer Ehe erhalten.« Hoch klingt das Lied vom braven Mann. Und hätte er nicht nach einigen Jahren einem Reporter die Auskunft erteilt, wir hätten nie erfahren, wie diskret ein Arzt von der Freiwilligen Rettungsgesellschaft sein kann. Der Gatte ging damals beruhigt nachhause, machte dem Gerede der Nachbarsleute durch Berufung auf das Berufsgeheimnis ein Ende, und die letzten Zuckungen der Eifersucht beschwichtigte die Gattin selbst mit dem plausiblen Einwand, daß das Erscheinen der Rettungsgesellschaft ein Tratsch der Nachbarn sei und die Diskretion der Ärzte ein Beweis für das Nichterscheinen. So lebten die Eheleute in Frieden dahin, bis eines Tages im Neuen Wiener Journal die Erinnerung an jenes Abenteuer zu lesen war, bei dem die Charitas der Venus aus der Patsche half. Namen waren — bis auf den des Retters — nicht genannt. Aber da die Nachbarsleute noch leben und auf das Neue Wiener Journal abonniert sind, so machten sie den Ehemann auf den interessanten Artikel aufmerksam und fragten ihn, ob der Fall nicht eine gewisse Ähnlichkeit mit jenem von damals habe, als das ärztliche Berufsgeheimnis sie beinahe um den Ruf gebracht hätte, wahrheitsliebende Nachbarsleute zu sein. Eine abermalige Anfrage des Ehemannes bei Herrn Charas prallte abermals an der Berufung auf das Berufsgeheimnis ab, und abermals war es gelungen, das Glück einer Ehe zu erhalten.
Man glaubt immer, daß es nur die Pflicht des Arztes sei, zu heilen. Der wahre Samariter verteilt Makkaroni an die Nebenmenschen, und erhält nicht nur das Glück der Lebenden, sondern auch die Ehre der Toten. Was bleibt der ärztlichen Kunst noch zu tun übrig, wenn einer ohnehin schon tot ist? Der Arzt kann sich damit begnügen, die Rechnung einzuschicken; er kann aber auch noch ein übriges tun, nämlich die Ehre des Verstorbenen retten. Eines Falles, in dem es ihm gelang, darf sich der Chefarzt der Freiwilligen Rettungsgesellschaft mit Recht rühmen. Diese sei einmal in die Josefstadt gerufen worden. »Wir fanden da in der Wohnung einer Halbweltdame eine bekannte Persönlichkeit tot auf. Da mir bekannt war, daß der Mann verheiratet war, ordnete ich seine sofortige Abtransportierung durch unseren Wagen an — obwohl wir zum Leichentransport nicht verpflichtet sind — und überführte ihn in die nächste Leichenkammer mit der Motivierung, daß er erst im Wagen gestorben ist. Ich habe dadurch die Ehre eines Toten gerettet, der Witwe aber eine häßliche Erinnerung erspart.« Hätte das Neue Wiener Journal von der Sache früher erfahren, so hätte es vielleicht nicht versäumt, die Wohnung der Halbweltdame zu beschreiben und zu melden, daß dort u.a. eine bekannte Persönlichkeit anwesend war. Aus der Schilderung des Herrn Charas aber spricht ein diskretes Verständnis für die Peinlichkeit der Situation, in der sich eine bekannte Persönlichkeit befindet, wenn sie in der Wohnung einer Halbweltdame stirbt. Die Rettungsgesellschaft ist zwar zur Hilfe in dieser Lage nicht verpflichtet, aber der Humanität sind keine Schranken gesetzt. Was ein rechter Samariter ist, sagt sich in solchem Fall, daß es da nichts gibt als wegschaffen und schweigen, bis einst ein Reporter kommt und sich die interessantesten Fälle erzählen läßt, in denen man geschwiegen hat. Die Halbweltdame schweigt länger. Sie ist nicht einmal an die Witwe der bekannten Persönlichkeit herangetreten, um ihr eine häßliche Erinnerung zum Kaufe anzubieten. Und wenn die Witwe nicht glücklicherweise Abonnentin des Neuen Wiener Journals wäre, hätte sie bis heute von der Sache nichts erfahren. So aber hat sie wenigstens den Argwohn, der ihr auch durch eine direkte Anfrage bei der Rettungsgesellschaft nicht genommen werden kann, weil man dort bekanntlich mit Berufung auf das Berufsgeheimnis die Auskunft verweigert.
Wie unberufen wichtig diese Schweigepflicht des Arztes ist, beweist uns ein anderer Samariter, nämlich der Direktor jenes Wiener Sanatoriums, in welchem die Kapazitäten ihre Finanzoperationen ausführen. »Ein Beispiel. Ich habe in meinem Institut einen an Krebs erkrankten Kaufmann liegen. Ein Geschäftsfreund von ihm erkundigt sich bei mir über den Zustand und die Art der Krankheit. Würde ich in diesem Falle die Wahrheit sagen, dann wäre die nächste Folge, daß dieser jenem den Kredit entzieht. Ich hätte also durch die Preisgabe des Berufsgeheimnisses die Existenz eines Menschen untergraben, vielleicht sogar vernichtet. Es kann doch der Fall sein, daß der Mann noch zehn oder mehr Jahre am Leben bleibt und nach wie vor kreditfähig ist.« Goldene Worte eines Samariters. Die Anständigkeit ist immer etwas, das der Begründung durch ökonomische Rücksichten bedarf. Es gilt nicht, eo ipso zu schweigen, nicht gegen die selbstsüchtige Neugier des Geschäftsfreundes statt von der Pflicht zu schweigen, vom Recht des Hinauswerfens Gebrauch zu machen; sondern es gilt die Kreditfähigkeit des Patienten zu erhalten. Daß die ärztliche Kunst, soweit sie sich in Sanatorien betätigt, vor allem darauf ihr Augenmerk richten muß, versteht sich von selbst. Ihre Sorge um die wirtschaftliche Wohlfahrt der den besseren Ständen angehörenden Krebskranken gehört zu ihren vornehmsten Aufgaben. Und wie wichtig überhaupt die Erhaltung der Kreditfähigkeit ist, wenn es sich darum handelt, die Dauer der Behandlung festzustellen, weiß man. Es kann der Fall sein, daß einer zehn und mehr Jahre behandelt wird und nach wie vor kreditfähig ist. Hier hilft eben die Natur. Patienten, von deren gesunder Anlage ein geschickter Diagnostiker wie der Professor Noorden sich mit einem Blick überzeugt, werden für die Kürze der ärztlichen Visite durch deren Häufigkeit entschädigt. So erscheint angesichts der Fülle wohlhabender Patienten, die ein Sanatorium beherbergt — denn die Klienten des Professors Noorden waren über die ganze Welt zerstreut, ehe sie hier eingesammelt wurden —, immerhin ein System durchgeführt, durch das weder der Kranke noch der Arzt verkürzt wird; und wenn die zwischen Tür und Angel hingeworfene Frage: »Wie gehts? Etwas besser? Na also, nur essen, tüchtig essen!« mit vierzig Kronen berechnet wird, so mag man die allgemeine Teuerung beklagen, aber niemand wird sein Mitleid an jene verschwenden, die mit einem Luxusartikel nichts anderes einkaufen, als das Bewußtsein, ihn erschwingen zu können. Und wen sollte das Walten einer ökonomischen Nemesis nicht befriedigen, die das Geld, das im Osten erwuchert wurde, in jenem großen Zug zum Noorden dahintreibt? Mag die Stadt Frankfurt einen verlorenen Sohn im Namen des Fremdenverkehrs um Rückkehr anflehen — Wiens Sorge sei es nur, daß jene Fremden, deren es endlich habhaft wird, nicht durch eine allzu ausgedehnte ärztliche Behandlung zu Einheimischen werden. Kreditfähig empfangen, gesund entlassen: das sollte eine klinische Regel sein. Kreditentziehung schwächt mehr als Blutverlust, und wir haben es ja aus dem Munde eben jener Autorität gehört, daß zu den günstigen prognostischen Anhaltspunkten bei Zuckerkrankheit »gute äußere Lebensverhältnisse« gehören, während wiederum zu den ungünstigen prognostischen Anhaltspunkten »ungünstige äußere Lebensverhältnisse« zu zählen sind. Die guten Einwirkungen eines Konkurses auf das Allgemeinbefinden sind von der Wissenschaft längst festgestellt, aber immerhin empfiehlt es sich, die Operation vorzunehmen, solange Patient noch im ersten Stadium der Kreditfähigkeit ist. Zur Kampferinjektion ist immer noch Zeit. Nicht immer freilich muß operiert werden. Noorden selbst ist es, der bei hohem Perzentsatz Stoffwechselprolongierungen empfiehlt. Die Voraussetzung ist stets, daß der Patient nicht bei Bewußtsein, aber kreditfähig ist. Manchmal bannt ein besorgter Blick des Operateurs den Assistenten, der schon die Instrumente mustert. »Was werden wir dem Patienten abnehmen, Herr Kollega?« »Ich denke doch nicht, daß wir amputieren müssen!« »Nein ich meine ja —!« »Ach so — ja, das möchte ich diesmal lieber nicht sagen, der Kranke ist nämlich mein Bruder.« Das sind Zwischenfälle, auf die ein Operateur gefaßt sein muß. Und nicht jeder ist so glücklich, daß ihm für die Schwierigkeiten seines Berufes eine ehrenvolle Entschädigung durch die Malerei zuteil wird, die sich doch hin und wieder von dem Moment begeistern läßt, wie der Chirurg das Messer an die Bauchwunde einer Dame setzt. Denn noch immer ordinieren die meisten Kapazitäten nicht bildlich, sondern schriftlich, nicht in der Kunstausstellung, sondern in der Lokalrubrik der Zeitungen.
Das Berufsgeheimnis wird hier wie dort in ausgesprochener Weise gewahrt. Und es muß sich nicht allemal um wirtschaftliche Dinge handeln, auch die Ehre hat ihre Existenzberechtigung. Es muß nicht immer die Kreditfähigkeit eines alten Juden auf dem Spiel stehen, auch die Heiratsfähigkeit einer jungen Jourbesucherin ist ein Gut, das dem Schutze der Medizin empfohlen ist. Der Sanatoriumsdirektor weiß wieder ein Beispiel. »Vor nicht allzu langer Zeit kam eine junge Dame aus sehr vornehmem Hause zu mir, die mir gestand, daß sie guter Hoffnung sei. Ihre Eltern wüßten aber nichts davon und dürfen auch nichts erfahren. Die Dame brachte im Sanatorium ein Kind zur Welt, ihre Eltern lebten und leben im Glauben, daß sie eines Frauenleidens wegen bei uns operiert wurde. Die junge Dame ist heute die glückliche Gattin eines glücklichen Mannes und kein Mensch hat eine Ahnung von dem, was sich hinter den Mauern dieses Hauses abgespielt hat. In diesem Falle hat die Wahrung des Berufsgeheimnisses das Glück einer ganzen Familie erhalten und neu aufbauen geholfen. Hätten wir aber die Pflicht gehabt, die Eltern zu verständigen, dann wäre allen geschadet, aber niemand genützt gewesen. Darum möge auch in Zukunft an der Schweigepflicht festgehalten werden.« Der Mann hat nur zu recht. Aber er hat vergessen, zu erwähnen, daß das Schweigen in solchen Fällen auch dem Besitzer des Sanatoriums eine Frucht trägt. Sie wäre noch ergiebiger, wenn man die andere beseitigen dürfte. Das verbietet ein törichtes Gesetz, durch dessen Übertretung sich freilich noch kaum ein Gynäkolog in der Karriere hat behindern lassen. Immerhin wird die Diskretion über eine Geburt noch besser bezahlt als die Preisgabe einer Fruchtabtreibung. Die jungen Damen aus vornehmem Hause, die in guter Hoffnung und gutem Glauben in das Sanatorium kommen, würden sichs künftig überlegen, wenn die Nachfrage der Eltern die Entbindung vom ärztlichen Berufsgeheimnis bedingte. Es wird ihnen ohnehin nicht angenehm sein, daß von offizieller Seite im Neuen Wiener Journal für alle Zukunft das harmloseste Frauenleiden als Schwangerschaft verdächtigt wird. Manche Frau, die es sich versagen möchte, dem Reporter jenes zarte Geheimnis ins Ohr zu flüstern, das sie ihrem Gatten vorenthalten muß, wird den Weg in ein Sanatorium scheuen, wo man sich allzu laut des Schweigens rühmt. Und vor allem wird vielleicht jene junge Dame selbst fortan unter dem Argwohn der Eltern und des glücklichen Mannes zu leiden haben; denn sie konnte zwar die Existenz ihres Kindes verheimlichen, aber das Neue Wiener Journal kommt ins Haus, und eines Tages erkennt sie, daß ihr Aufenthalt im Sanatorium nicht ohne Folgen geblieben ist. So hat die ärztliche Diskretion wieder einmal das Glück einer Ehe, nein, das Glück einer ganzen Familie erhalten, nein, mehr als das: neu aufbauen geholfen. »Darum möge auch in Zukunft an der Schweigepflicht festgehalten werden«, nein, mehr als das — die Ärztekammer sollte sogar gegen jene einschreiten, die nicht geneigt sind, sie auf den Verkehr mit Reportern auszudehnen!
Nimmt dieser überhand, so besteht die Gefahr, daß die ärztliche Diskretion zu einer sozialen Kalamität erwächst. Durch die Aufhebung der Schweigepflicht könnte der Gesunde vor dem Kranken geschützt werden, die Ruhmredigkeit der Diskretion gibt auch den Kranken preis. Ob die Medizin sich dazu hergeben soll, das Glück einer bürgerlichen Ehe, die durch Einheirat des Trippers zustande kommt, zu erhalten, ist wenigstens eine prinzipielle Frage. Aber die Vergiftung der Humanität durch die Reklame, die Verwendung ethischer Ideale für einen unethischen Betrieb, das Geschwätz über Diskretion sind erledigte Standpunkte. In Berlin sind die angetrauten Männer der Wissenschaft jüngst überfuhrt worden, daß sie, um der viel strapazierten Dame Kunden zu verschaffen, Zutreiber in ihrem Dienst hielten. Bei uns gehen sie selbst auf die Gasse und scheuen sich nicht, zwischen Lokalreportern und Feuilletonisten ihre Ware anzubieten. Wer besser kurieren kann, das soll sich in freier Konkurrenz erweisen, und wer besser schweigen kann, der beweist es durch die lautere Stimme. Eine Kupplerin, die einmal gefragt wurde, ob sie auch diskret sei, rief entrüstet: »Ich? Glauben Sie, daß ich sonst eine so noble Kundschaft hätte? Erst gestern war der Graf Matsch von Rückenmark bei mir! Wissen Sie, der die Tochter vom alten Lustgewinn geheiratet hat! Morgen kommt er selbst. No, die war auch keine Jungfrau mehr. Das ist doch die, die die Geschichte im Sanatorium gehabt hat, fragen Sie den Herzfeld, meinen Cousin — lieber Herr, wenn unsereins nicht schweigen möchte —!«
Vgl.: Die Fackel, Nr. 283–284, XI. Jahr
Wien, 26. Juni 1909.