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Richter

Die Göttin der Gerechtigkeit hat eine Binde vor den Augen. Ist sie blind? Sie tut wenigstens so. Und wir wissen alle, wie täppisch sie oft zuschlägt, wie sie oft daneben trifft und wie wenig sie in der Tat sieht (auch wenn manchmal die Binde ein bißchen verrutscht).

Mag sie den grauen Star haben: sicher ist, dass sie in Deutschland in Zivil- und Strafprozessen allgemeiner Natur unparteiisch ist, ja so uninteressiert, dass das alte Witzwort, sie entscheide häufig ohne Ansehen der Person und Sache, nur allzu wahr ist. Richter glauben häufig, Objektivität sei gleichbedeutend mit »gänzlicher Schnuppigkeit« – aber dem ist nicht so. Man kann von brennendstem Interesse für eine Sache und für ihren Ausgang erfüllt sein, ohne deshalb Partei nehmen zu müssen.

Aber manchmal wacht Justitia auf. Manchmal läßt sie Binde Binde sein, die Waage schwankt, und mit weitaufgerissenen Augen starrt sie den armen Sünder an, der da vor ihr steht und auf Gerechtigkeit hofft … Gerechtigkeit? Er bekommt eins auf die Nase. Und all das geschieht in deutschen politischen Strafprozessen.

Der Richter des alten Regimes bewegte sich in seiner politischen Überzeugung zwischen den Nationalliberalen und den Konservativen. Seine Erziehung auf der Hochschule und dem juristischen Vorbereitungsdienst seiner Referendarzeit waren dazu angetan, ihm die alleinige Geltung der preußischen Gedankenwelt einzuimpfen und seine Überzeugung von der Überlegenheit des preußischen Juristen über andere Lebewesen zu verstärken. Dazu kam, dass das Reserveoffiziertum in den Richterkreisen beliebt und fast eine Notwendigkeit zur Karriere war. All das galt in verstärktem Maße für die Staatsanwaltschaft, bei der die vorgesetzte Behörde Tüchtigkeit und korpsstudentisch-militaristische Erziehung in den günstigsten Fällen als gleichberechtigt nebeneinanderstellte.

Es ist töricht und sachlich falsch, wenn der Richterstand jedesmal in ungeheure Aufregung gerät, weil ihm einer seine Erziehung als nicht ganz unbeträchtlich für die Ausübung des Richteramtes vorhält. Der Richter macht keine Ausnahme unter allen andern Menschen: sein Fühlen und Denken wird von seiner Erziehung und seinem Umgang stark mitbestimmt. Also werfen wir dem deutschen Richter Parteilichkeit vor? Er ist ein Mensch, nehmt alles nur in allem, und die kleinen Schwankungen der Magnetnadel des Gefühls, diese haarfeinen Abweichungen vom starren Wege des Paragraphen, die Summe all dieser kleinen Augenblicke, in denen bei jedermann das Menschliche über das Berufliche Macht gewinnt – all das wird bei ihm nach rechts ausschlagen. Es ist eine Überheblichkeit, zu behaupten, nur der deutsche Richter verwandle sich nach Jahren nationalistischer Erziehung, nach Jahren eingekerkerten Kastenlebens, nach Jahren einseitiger Weltbetrachtung mit seiner Ernennung nun plötzlich in einen objektiven Automaten, der mathematisch Recht sucht und findet. Mathematisches Recht gibt es nicht. Die Begriffe wandeln sich, die Grenzen fließen, und gerade die Entscheidung jener im Gesetzbuch nur dogmatisch festgelegten Fragen, was im gegebenen Fall Mord sei und was Totschlag, was Diebstahl und was Raub, was eine Beleidigung und was Hochverrat – all das entscheidet letzten Endes nicht der Juristenrichter, sondern der Mensch. Die Seele der Rechtsprechung sitzt unter dem Talar.

Der preußische Richterstand war vor dem Kriege reaktionär. Im Kriege hatte er keinen Anlaß, sich zu wandeln, und nach dem Kriege vollzog sich etwas Seltsames mit ihm. Der deutsche Richter war, von seinen demokratischen Ausnahmen abgesehen, über den Ausgang des Krieges und vor allem über das, was man hierzulande Revolution nennt, verärgert. Er hatte vier Jahre lang als Offizier im Felde gestanden, er hatte jahrzehntelang das absolute monarchistische System theoretisch und praktisch zu verteidigen gewußt und mußte nun erleben, dass eine ihm fremde und feindliche Richtung die Bestimmung der politischen Geschicke wenigstens dem Namen nach in die Hand bekam. Die Gefahr rückte ihm unmittelbar auf den Leib: Wer wurde nun Justizminister? »Am Ende irjend'n jüdischer Rechtsanwalt!« Wonach machte man Karriere? Welche Überzeugung war maßgebend?

Der Richterstand und die Staatsanwaltschaft schlossen sich der übrigen deutschen Verwaltungspraxis an. Sie sabotierten die Republik.

Sie haben nur eine Gelegenheit, sie zu sabotieren, und das sind die politischen Prozesse. Da zum Beispiel Moabit auch auf der Erde liegt, und der liebe Gott dort keine andern Menschenexemplare geschaffen hat, so glaube ich einfach nicht daran, daß, zumindest im Unterbewußtsein, im Helfferichprozeß, in den Aufruhrprozessen der Januarrevolution, in hundert und aberhundert politischen Beleidigungsprozessen der Richter nicht die Sachlage so beurteilt, wie sie eben ein mutiger und zur politischen Opposition verurteilter Mann sieht.

Hier liegt keine Rechtsbeugung vor. Aber, dass ein wegen satirischer Bildangriffe auf die Reichsminister angeklagter Redakteur mit der Motivierung freigesprochen wird, wir lebten ja nun heute in einem freien demokratischen Staat, dieser dankenswerte Richterspruch ist nicht aus der uns bekannten Seele des deutschen Richters zu erklären, sondern das ist Scherz, Satire, Ironie und tiefere Bedeutung.

Vom Richterstand ist plötzliche Umstellung kaum zu verlangen. Er wird einwenden, für ihn habe sich nichts gewandelt, und die Tatbestandsmerkmale eines Verbrechens seien unter Wilhelm II. dieselben wie unter Ebert. Eben dass er dies einwendet, beweist seine völlige Verständnislosigkeit für die psychologische Seite der Rechtsprechung. Er hat zum Beispiel bisher immer seinen Staat gegen Revolutionäre verteidigen helfen, und bei dem § 81 des Strafgesetzbuches, der die hochverräterischen Unternehmen aufzählt, schwebte ihm immer ein roter Sozi mit der Ballonmütze vor. Daß der Staat aber die Verkörperung des nationalen Mehrheitswillens zu sein hat, geht ihm nicht ein. Und er würde einen Offiziersputsch in den geheimsten Winkeln seiner Seele nicht als ein Verbrechen, sondern als den Wiederherstellungsversuch eines rechtmäßigen Zustandes empfinden. Wie ein preußischer Staatsanwalt, hervorgegangen aus dem Korpsstudententum, das einzig den preußischen Offiziersstand als gleichberechtigt empfand, denselben Offizieren gegenüber in einer politischen Strafsache funktioniert, kann ich mir nicht recht vorstellen.

Das politisch rechtsprechende Richtertum ist heute ein politischer Faktor und wird, je nach der Partei, als willkommene Unterstützung oder als hemmender Fremdkörper empfunden. Objektiv kann es nicht sein – seiner Erziehung nach nicht und seiner politischen Stellung nach nicht.

Es ist heute üblich, den politischen Gegner mit dem kindlichen Vorwurf der Beleidigung zu fassen, wenn man gar nicht mehr weiter kann. Der Richter stellt dann eine Formalbeleidigung fest, und wenn er ganz geschickt ist, geht er auf den tatsächlichen Untergrund der Sache überhaupt nicht ein. Wie solche Urteile ausgenutzt werden, ist bekannt.

Da oben steht Justitia. Starr hält sie die Waage in der Hand, ihr Schwert glitzert in der Sonne, und eine ehemals weiß gewesene Binde ist ihr stramm um den Kopf gebunden. Tritt näher heran. Tipp die Figur mit dem Finger an, schlage mit dem Knöchel dagegen: sie ist hohl. Befühle das Schwert: es ist bronzierte Pappe. Die Waage fällt klirrend zu Boden, die ehemals weiß gewesene Binde löst sich, da glänzt ein Monokel auf, gerötete Schmisse durchziehen eine feiste Backe, und vor deinen erstaunten Augen taucht ein dir so bekanntes Antlitz auf, eines, das du hundertmal im Kasino und in den Landratsstuben gesehen hast: das preußische Gesicht.

Ignaz Wrobel
Freiheit, 01.06.1920.