Begierde
Begierde. „Begierde (appetitio) ist die Selbstbestimmung der Kraft eines Subjekts durch die Vorstellung von etwas Künftigem als einer Wirkung derselben“. Anthr. 1. T. § 73 (IV 183). „Alle Begierden des Menschen sind entweder formal (Freiheit und Vermögen) oder material (auf ein Objekt bezogen), Begierden des Wahnes oder des Genusses, oder endlich sie beziehen sich auf die bloße Fortdauer von beiden, als Elemente der Glückseligkeit.“ „Begierden der ersteren Art sind Ehrsucht, Herrschsucht und Habsucht. Die der zweiten Genuß des Geschlechtes (Wollust), der Sache (Wohlleben) oder der Gesellschaft (Geschmack an Unterhaltung). Begierden der dritten Art endlich sind Liebe zum Leben, zur Gesundheit, zur Gemächlichkeit (in der Zukunft Sorgenfreiheit)“, Über Pädagogik, V. d. prakt. Erziehung (VIII 243 f.). Vgl. Begehrungsvermögen.