Beurteilung
Beurteilung. Die Maxime der „Beurteilung“ ist verschieden von einer theoretischen „Behauptung“. Etwas als zweckmäßig oder nach Analogie von Zwecktätigkeit u. dgl. beurteilen heißt noch nicht, wirkliche Absicht u. dgl. den Dingen zuschreiben, Rel. 2. St, 2. Abs. letzte Anm. (IV 101). Das Prinzip der Beurteilung gibt für sich keine Einsicht in die „Erzeugung“ der Naturzwecke (Organismen), welche auf kausalmechanische Weise jedenfalls versucht werden muß, KU § 80 (II 285). Die teleologische „Beurteilung“ der Erscheinungen ist noch keine Erklärung oder Ableitung derselben, ibid. §§ 61, 66 (II 223 u. 239 ff.). Vgl. Urteilskraft, Zweck, Ästhetik, Analogie.