Beurteilungsvermögen
Beurteilungsvermögen. Das „praktische Beurteilungsvermögen“ hat vor dem theoretischen im gemeinen Menschenverstande viel voraus; es zeigt sich gerade dann am vorteilhaftesten, wenn der gemeine Verstand alles Empirische, d. h. alle sinnlichen Triebfedern von den praktischen Gesetzen ausschließt, GMS 1. Abs. (III 23).