I. Grundlegung


a) Deduktion des Prinzips der Sittlichkeit.

b) Deduktion der Realität und Anwendbarkeit dieses Prinzips.

a) Die Begründung besteht auch hier wieder in der »Deduktion«, d.h. Ableitung aus der »bloßen Form des Bewußtseins überhaupt« Wie geschieht sie? Ich finde mich selbst als mich selbst nur wollend. Aber das Wollen selbst ist nur unter der Voraussetzung von Etwas, das man will, also eines vom Ich Verschiedenen denkbar. Dies Fremdartige im Wollen muß hinweggedacht werden, dann gelange ich zu meinem reinen Sein. Dieses Faktum des Bewußtseins für nicht weiter erklärbar, d. i. für Wahrheit zu halten, erfordert keine theoretische Einsicht, sondern einen - Entschluß, »wie denn eben auf diese Entschließung unsere ganze Philosophie aufgebaut ist« Ich will selbständig sein, darum halte ich mich dafür. »Somit geht unsere Philosophie aus von einem Glauben und weiß es.« Man soll den Menschen nicht von außen »andemonstrieren« wollen, was sie selbst sich erschaffen müssen. So setzt sich das Ich mit Notwendigkeit, »ursprünglich und wirklich« als absolut selbständig, selbsttätig, Grund seiner selbst, d.h. frei. »Ich bin wirklich frei«, ist der erste Glaubensartikel, der uns den Übergang in eine intelligibele Welt bahnt und in ihr zuerst festen Boden bietet, woraus dann der »feste Entschluß« folgt, der praktischen Vernunft den Primat zuzuerkennen. Das Tun ist nicht aus dem Sein, das Leben nicht aus dem Tode, das Ich nicht aus dem Nicht-Ich abzuleiten, sondern umgekehrt. Oder, wie es in der Bestimmung des Menschen heißt: »Zum Handeln bist du da, dein Handeln und allein dein Handeln bestimmt deinen Wert.«

Nun erst kommt Fichte auf die Kantischen »Benennungen« des von ihm (Fichte) deduzierten Gedankens, als da sind: Gesetz, Sollen, kategorischer Imperativ, Autonomie, praktisch, Sittengesetz, zu sprechen, in denen sich - »der gemeine Verstand überraschend wohl ausgedrückt findet« Ohne die absolute Autonomie der Vernunft falle alle Philosophie in sich zusammen. Die Voraussetzung, dass die Vernunft durch etwas außer ihr bestimmt werden könne, ist schlechthin vernunftwidrig. Das Prinzip der Sittlichkeit ist folglich, so schließt die »Deduktion« desselben, »der notwendige Gedanke der Intelligenz, dass sie ihre Freiheit nach dem Begriffe der Selbständigkeit, schlechthin ohne Ausnahme, bestimmen sollte« Ein Gedanke, betont er ausdrücklich, und kein Gefühl, und zwar ein reiner, notwendiger, der die Freiheit unter ein ausnahmslos geltendes Gesetz bringt.

b) Wie ist nun die Realität und Anwendung des so deduzierten Sittlichkeitsprinzips möglich? Das Vernunftwesen kann keine Anwendung seiner Freiheit und seines Wollens erhalten, außer indem es sich eine wirkliche Kausalität in einer Sinnenwelt außer ihm zuschreibt. Unsere Existenz in der intelligibelen Welt ist das Sittengesetz, unsere Existenz in der Sinnenwelt die »wirkliche« Tat, und der Vereinigungspunkt beider die Freiheit als absolutes Vermögen, die sinnliche durch die intelligibele Welt zu bestimmen. Aber das Ich kann sich keine Wirksamkeit zuschreiben, ohne eine gewisse Wirksamkeit der »Objekte« vorauszusetzen, durch die eine Beschränkung seiner eigenen Tätigkeit erfolgt. So wird ein Gefühl der Gebundenheit erweckt, indem ich von dem Gegenstand meiner Vorstellung nicht abstrahieren kann. Ich bin, trotz der Absolutheit meiner Vernunft, in gewisser Rücksicht »Natur«, nämlich Trieb. Dass dieser Trieb da ist, ist ebenso, wie die Existenz des reinen Seins (s. o.), eine »Tatsache« des Bewußtseins. Dieser Naturtrieb nun ist das Mittelglied zwischen Freiheit (Selbständigkeit) und Naturmechanismus (Notwendigkeit). Ich selbst bin ein Produkt der Natur und insofern durchgängig bestimmt, ein Glied in der Kette der strengen Naturnotwendigkeit. Der Trieb hängt mithin nicht schlechtweg von mir ab; aber, was er in meinem Bewußtsein wirke, hängt von mir selbst ab. Mein Trieb als Naturwesen (dessen letzter Zweck die Lust) und meine Tendenz als reiner Geist sind nur zwei verschiedene Seiten eines und desselben Urtriebs, der mein Wesen ausmacht. Auch nach der Freiheit fühle ich einen Trieb, den »reinen « Trieb, demgegenüber der bloße Naturtrieb der zufällige und leidende ist. Der Naturtrieb äußert sich als Sehnen, der reine als absolute Forderung. »Ein Entschluß - und ich bin über die Natur erhaben!« Daraus folgt dann weiter der Begriff der Selbstachtung und der Würde. Ohne das Bewußtsein der Freiheit und Sittlichkeit ist ein vernünftiges Wesen überhaupt gar nicht möglich. Aber nur durch eine Synthese beider Triebe erhält man eine »reelle« Sittenlehre, ohne sie nur eine »formale und leere« Metaphysik. Der »sittliche« Trieb ist ein »gemischter«, der von dem Naturtrieb das Materiale, vom reinen Trieb aber die Form hat. Bestimmend ist allein die letztere, und die Formel, in die unser Ethiker seinen kategorischen Imperativ schließlich kleidet, ist noch »formaler« als die Kantische. Sie lautet: »Handle stets nach bester Überzeugung von deiner Pflicht!« oder kürzer: »Handle nach deinem Gewissen!« Das Gewissen kann nie irren; es entscheidet in letzter Instanz. Wer auf Autorität hin handelt, handelt gewissenlos. Wer zur Tugend erziehen will, muß zur Selbständigkeit erziehen.

Die Pflicht ist die einzige und letzte Grundlage aller meiner Erkenntnis. Alle materialen Moralprinzipien verwirft Fichte ebenso entschieden wie Kant. Das Sittengesetz wird auch bei ihm erst durch uns selbst erzeugt. Und sein letzter Grund erscheint auch ihm unbegreiflich, denn Begreifen heißt: ein Denken an ein anderes anknüpfen.


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