Demonstration
Demonstration. „Demonstration“ kann nur „ein apodiktischer Beweis, sofern er intuitiv ist“, heißen. Nur die Mathematik (s. d.) enthält Demonstrationen, „weil sie nicht aus Begriffen, sondern der Konstruktion derselben, d. i. der Anschauung, die den Begriffen entsprechend a priori gegeben werden kann, ihre Erkenntnis ableitet“, KrV tr. Meth. 1. H. 1. Abs. 3 (I 614 f.—Rc 760 f.); vgl. Beweis.