Diskursiv
Diskursiv. „Die Erkenntnis durch Begriffe heißt diskursiv, die in der Anschauung intuitiv; in der Tat wird zu einer Erkenntnis beides miteinander verbunden erfordert, sie wird aber von dem benannt, worauf als den Bestimmungsgrund desselben ich jedesmal vorzüglich attendiere“, Fortschr. d. Metaph. Beilag. I 2. Abs. (V 3, 156). Der Verstand ist ein „diskursives Vorstellungsvermögen oder ein solches, was durch ein Merkmal, das mehreren Dingen gemein ist (von deren Unterschiede ich also im Denken abstrahieren muß), mithin nicht ohne Beschränkung des Subjektes möglich ist“, V.e. vorn. Ton 5. Anm. (V 4, 16). „Die menschliche Erkenntnis ist von seiten des Verstandes diskursiv; d. h. sie geschieht durch Vorstellungen, die das, was mehreren Dingen gemein ist, zum Erkenntnisgrunde machen, mithin durch Merkmale als solche“, Log. Einl. VIII (IV 64). Die Erkenntnis eines jeden, wenigstens des menschlichen Verstandes ist „eine Erkenntnis durch Begriffe, nicht intuitiv sondern diskursiv“, KrV tr. Anal. 1. B. 1. H. 1. Abs. (I 120—Rc 139). Die „spezifische Natur unseres Verstandes“ besteht darin, „alles diskursiv, d. i. durch Begriffe, mithin auch durch lauter Prädikate zu denken ...“, Prol. § 46 (III 99). Vgl. Verstand (anschauender), Denken, Anschauung (intellektuelle), Zweck, Raum, Zeit.