Deduktion der praktischen Grundsätze
Deduktion der praktischen Grundsätze. Es bedarf keiner Erklärung, wie die Objekte des Begehrungsvermögens möglich sind, sondern nur, „wie Vernunft die Maxime des Willens bestimmen könne“, ob sie als reine Vernunft praktisch und ein Gesetz einer möglichen (übersinnlichen) Naturordnung sein kann (vgl. Natur). Statt der Anschauung legt die Kritik den reinen praktischen Gesetzen den Begriff ihres Daseins in der intelligiblen Welt, nämlich der Freiheit (s. d.) zugrunde, welche nicht weiter erklärbar ist, aber die Gesetzgebung der Vernunft begründet. Das moralische Gesetz (s. d.) ist „gleichsam als ein Faktum der reinen Vernunft, dessen wir uns a priori bewußt sind, und welches apodiktisch gewiß ist, gegeben“. Die objektive Realität desselben kann also durch keine Deduktion bewiesen werden, sie steht aber für sich selbst fest. Das Gesetz dient selbst zum Prinzip der Deduktion des „unerforschlichen Vermögens“ der Freiheit und damit der Möglichkeit einer übersinnlichen Natur. Diese Art von „Kreditiv des moralischen Gesetzes“ als „Prinzip der Deduktion der Freiheit“ reicht zur Ergänzung der theoretischen Vernunft völlig hin. Denn das moralische Gesetz beweist seine Realität dadurch, daß es der bloß negativ gedachten Kausalität der Freiheit eine „positive Bestimmung“ hinzufügt und so der Vernunft und deren „Ideen“ (s. d.) zuerst „objektive, obgleich nur praktische Realität“ zu geben vermag, indem sie „ihren transzendenten Gebrauch in einen immanenten (im Felde der Erfahrung durch Ideen selbst wirkende Ursache zu sein)“ verwandelt, KpV 1. T. 1. B. 1. H. I (II 55 ff.). Vgl. Kausalität, Imperativ.