Oktober 1906
Ein todeswürdiges Verbrechen
»In einem von amtswegen eingeleiteten Eheungültigkeitsverfahren hatte sich das Zivillandesgericht unter Vorsitz des Oberlandesgerichtsrates Klissenbauer mit dem Fall der Eheleute H. zu beschäftigen, deren tragisches Schicksal die Öffentlichkeit schon mehrmals beschäftigte. Der Eisenbahnbeamte Emanuel H. hatte im Jahre 1877 in Langenwang mit Klaudine J. nach römisch-katholischem Ritus eine Ehe geschlossen, die angeblich im Jahre 1881 geschieden wurde. H. begab sich bald darauf in die Türkei, wo er eine Beamtenstelle bei den türkischen Staatsbahnen erhielt und heiratete am 16. Januar 1883 in Adrianopel gleichfalls nach römisch-katholischem Ritus die 27jährige Amalie Sch., die ihn während einer schweren Krankheit gepflegt und dadurch Anspruch auf seine Dankbarkeit erworben hatte. Im vorigen Jahr ging H. in Pension und kehrte mit Frau und Kindern nach Wien zurück, hauptsächlich um seine älteste geistesschwache Tochter hier in einer Anstalt unterzubringen. Bei irgend einer *Amtshandlung des Magistrates* wurde die zweifache Ehe aufgedeckt, der Magistrat trat den Akt der *Staatsanwaltschaft* ab, die gegen die Eheleute H. die Anklage wegen Verbrechens der Bigamie erhob. Vom Wiener Straflandesgericht wurde die Frau von der Anklage freigesprochen, der *Mann zu zwei Monaten Kerkers* verurteilt. Infolge der Aufregungen der Strafverhandlung und des nunmehr eingeleiteten Eheungültigkeitsverfahrens *verfiel die Frau in Wahnsinn*. Sie überfiel in einem *Tobsuchtsanfall* ihre geistesschwache Tochter mit einer Hacke, und als ihr Mann ihr die *Hacke* entriß, ergriff sie ein *Küchenmesser und brachte sich mehrere tiefe Halsschnittwunden bei*. Gegenwärtig befindet sich die Frau im *Irrenhaus*. In der gestrigen Verhandlung bestritten der Vertreter der Ehefrau und der Ehebandsverteidiger die Anwendbarkeit des österreichischen Rechtes. Der Gerichtshof sprach trotzdem die Ungültigkeit der Ehe aus. H. sei am 16. Januar 1883, dem Tage der Eheschließung, österreichischer Staatsbürger gewesen, weil nach einer Zuschrift des Magistrates er noch bis heute heimatsberechtigt erscheine. Wenn er auch ausgewandert sei, sei seine Staatsangehörigkeit nicht erloschen, da er weder den Austritt aus der österreichischen Staatsangehörigkeit angemeldet, noch sonstwo eine Staatsbürgerschaft erworben habe u.s.w.«
Ja, die österreichische Staatsangehörigkeit ist ein Verbrechen, und alle diese scheußlichen Verurteilungen erfolgen nicht wegen Bigamie, sondern wegen österreichischer Staatsangehörigkeit. Wenn Menschenopfer unerhört gebracht werden, so ist unsere Justiz nicht daran schuld. Gewiß, sie ist das zur Institution erhobene Vergehen gegen Gesundheit, Freiheit, Ehre oder Eigentum der österreichischen Staatsbürger. Aber hätte Emanuel H. seinerzeit auf einer Korrespondenzkarte an den Magistrat seinen Austritt aus dem Notverband dieses Staates, der unsere Wunden nicht heilt, angezeigt, so hätte seine arme Frau ihre Tochter nicht mit der Hacke überfallen müssen. Wer ist denn gezwungen, ein Österreicher zu sein? Vor Europa sich mit einer Farbenzusammenstellung zu blamieren, die man längst nicht mehr trägt? Mit der maschinellen Gleichmütigkeit des Zusammenbruchs in einer Clown-Farce, in der oft das leiseste Wort eine Zimmerdemolierung oder einen Massenmord bewirkt, spielen sich diese Ehetragödien ab. Staatsbürgerschaft, Liebe, Landesgericht, Hacke, Irrenhaus ... Und bloß zwei Monate Kerker? Nein, die österreichische Staatsangehörigkeit ist ein todeswürdiges Verbrechen!
Vgl.: Die Fackel, Nr. 209, VIII. Jahr
Wien, 20. Oktober 1906.