Vor einem galizischen Schwurgericht
Vor einem galizischen Schwurgericht wird eine Frau, die ihr Kind totgeprügelt hat, von der Anklage des Mordes, beziehungsweise Totschlages freigesprochen und wegen »Überschreitung des häuslichen Züchtigungsrechtes« zur Strafe des Verweises verurteilt. »Sie Angeklagte, Sie haben Ihr Kind getötet. Daß mir so etwas nicht wieder vorkommt!« ... Und man erfährt nicht einmal, ob die Angeklagte für den Beweis ihrer Besserungsfähigkeit ein zweites Kind vorrätig hat.
Vgl.: Die Fackel, Nr. 222, VIII. Jahr
Wien, 27. März 1907.