Oktober 1906
»Gestern hatte sich beim Bezirksgericht Josefstadt
»Gestern hatte sich beim Bezirksgericht Josefstadt ein Bediensteter der städtischen Straßenbahnen, Josef Ch., wegen Betruges an dem Unternehmen in der Höhe von sechs Hellern zu verantworten. Die Direktion hatte gegen ihn die Anzeige erstattet, daß er laut Meldung eines Revisors dabei betreten wurde, als er unbefugt eine Permanenzkarte, nämlich eine Freikarte für Straßenbahnbedienstete, zu einer Fahrt benutzte. Er dient bei den Straßenbahnen tadellos seit neun Jahren. Der Angeklagte brachte dem Richter Sekretär Dr. Schachner vor, daß er infolge von Krankheit und Unglücksfällen seine Schulden nicht zahlen konnte, unbarmherzig gepfändet wurde und an dem kritischen Tag den Advokaten des Gläubigers aufsuchen mußte, um die Transferierung seiner Habe zu verhüten. Um rechtzeitig wieder im Dienst zu sein, habe er die Permanenzkarte eines Mitbediensteten benutzt. Der Richter fragte den als Zeugen erschienenen Revisor, ob eine eventuelle Verurteilung des Angeklagten seine Entlassung zur Folge habe. Zeuge erwiderte, das entziehe sich seiner Beurteilung. — Der Richter erkannte hierauf Ch. des Betruges schuldig und verurteilte ihn mit Rücksicht auf das Motiv und sein tadelloses Vorleben zu zwölf Stunden Hausarrest.« Wenn die Justiz eine Schutzvorrichtung ist, dann verdient auch diese Unglücksnachricht die schonungsvolle Aufschrift »Unter die Schutzvorrichtung geraten«. Ich stelle mir die Entdeckung des Betrugs, den jener Bedienstete begangen hat, durch die wachsame Straßenbahndirektion so vor: Ein Motorwagen tötete sechs Menschen: zwei Männer, eine Greisin und drei Kinder. Ein Revisor wurde auf den Zwischenfall aufmerksam und entdeckte bei dieser Gelegenheit, daß ein Bediensteter als Passagier mit einer nicht ihm gehörigen Permanenzkarte mitfahre. Dies verursachte einen längeren Aufenthalt, eine eingehende Untersuchung und die Strafanzeige durch die Straßenbahndirektion ...
Vgl.: Die Fackel, Nr. 208, VIII. Jahr
Wien, 4. Oktober 1906.