Eine österreichische Hoffnung
Eine österreichische Hoffnung: »Wenn sich für die Tarnowska und Prilukow für eine Mitschuld am Morde keine weiteren Beweise werden erbringen lassen und Italien ihre Auslieferung nicht verlangen wird, dann dürfte Prilukow in Österreich wegen Falschmeldung abgeurteilt und wegen der von ihm verübten Veruntreuung an Klientengeldern nach Rußland ausgeliefert werden.« In Italien kann ein Mord ungesühnt bleiben, Rußland verzichtet vielleicht auf die Verfolgung einer Veruntreuung, — den Österreichern wird Herr Prilukow nicht entkommen: er hat eine Falschmeldung begangen.
Vgl.: Die Fackel, Nr. 232-233, IX. Jahr
Wien, 16. Oktober 1907.