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Ehernes Lohngesetz

Ehernes Lohngesetz, ein von Lassalle seit 1863 leidenschaftlich verkündetes Schlagwort, das aus den englischen Nationalökonomen Ricardo zurückgeht und von Lassalle 2, 35 selbst folgendermaßen formuliert wird: „Das eherne ökonomische Gesetz, welches unter den heutigen Verhältnissen, unter der Herrschaft von Angebot und Nachfrage nach Arbeit, den Arbeitslohn bestimmt, ist dieses: dass der durchschnittliche Arbeitslohn immer auf den notwendigsten Lebensunterhalt reduziert bleibt, der in einem Volk gewohnheitsmäßig zur Fristung der Existenz und zur Fortpflanzung erforderlich ist.“

Ebenda spricht Rodbertus S. 2 ff. fast auf jeder Seite von dem sogenannten „natürlichen“ Lohngesetz.

Allmählich freilich ist das Schlagwort, nachdem es das Klasseninteresse wirksam mit hatte schüren helfen, ausrangiert worden. Vgl. einen mit diesem Stichwort überschriebenen Aufsatz in der Soz. Monatsheften 2, 206 (1898): „Es ist allbekannt, welche große Rolle das eherne Lohngesetz in der Entwicklung der sozialdemokratischen Partei gespielt hat. Lassalle hatte es zur Grundlage seiner Agitation gemacht, aber je länger je mehr ist dieses Schlagwort in den Hintergrund gerückt. In dem Gothaer Programm finden wir es noch vor, im Erfurter jedoch nicht mehr, und bereits aus dem Hallenser Parteitag vom Jahr 1890 war der Standpunkt jener Theorie in Reden aus der Versammlung heraus als überholt bezeichnet worden.“