Europäisches Konzert
Europäisches Konzert, ein verwandtes Schlagwort, das mir im Deutschen zuerst bei Auerbach 18, 288 (1848) begegnet ist, jedoch vom frz. concert européen herrührt. Darunter versteht man die durch den Vertrag von Chaumont (1. März 1814) begründete, später wiederholt erweiterte Vereinigung europäischer Mächte zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten. Vergl. auch das Haager Konzert von 1710 zwischen England und Holland.
Die letzte amtliche Verwendung obigen Schlagworts in Artikel 7 des Pariser Vertrags vom 30. März 1856 gab zu witzigen Verspottungen in Wort und Bild besonders reichen Anlaß. So erklärt im Kladd. 1856, 75 Müller seinem Freunde Schnitze die Begriffe „Europäisches Konzert“ und „Austausch der Friedens-Instrumente“ scherzhaft durch einen Hinweis auf die frühere Besetzung des großen Völkerorchesters und fährt fort: „Jetzt tauschen sie die Instrumente: jetzt wird Frankreich die erste Violine spielen, England an die Pauke kommen, Deutschland wird sie was blasen, Rußland pausiren und der Türke flöten jehen.“ Vergl. S. 91 und 92: „Der Türke, der nach dem Friedenstraktat jetzt berechtigt ist, in das Europäische Konzert einzutreten, wählt dasjenige Instrument, womit er noch am meisten zu leisten gedenkt.“ Aber auch später noch bleibt das Schlagwort im Schwange. Siehe z. B. Kladd. 1865, 147 usw.