Ferndiagnosen
Arzt. Der Nachfolger Nothnagel’s, Herr Professor v. Noorden, der bereits anfängt, zu viel in den Zeitungen genannt zu werden, hat an die ›Neue Freie Presse‹ eine Zuschrift gerichtet, in der er sich mit Recht gegen die Meldung wendet, er habe trotz dem Angebot eines ungewöhnlich hohen Honorars eine Konsultation in Athen abgelehnt, weil er den Fall für völlig aussichtslos erklärt hätte. Herr v. Noorden erklärt mit ostentativer Rechtschaffenheit, aus solchem Grunde dürfe eine ärztliche Konsultation niemals abgelehnt werden. Er habe vielmehr abgelehnt, weil er es mit seinen Pflichten als akademischer Lehrer nicht für vereinbar hielte, eine Berufung anzunehmen, die ihn genötigt hätte, für längere Zeit seine Vorlesungen auszusetzen. In der Zuschrift des Herrn Professors kann bloß ein Satz allgemeines Interesse beanspruchen: »Ich war gar nicht in der Lage, über die Aussichten in diesem Krankheitsfalle ein Urteil abzugeben, weil selbst der genaueste Bericht dazu nicht genügen würde und ein solch schwerwiegendes Urteil sich immer nur auf die sorgfältigste Untersuchung gründen darf.« Herr Professor v. Noorden wird der ›Neuen Freien Presse‹ den Irrtum zugute halten müssen. Er kennt die Wiener Gebräuche noch nicht; sie aber ist gewohnt, von sämtlichen Leuchten der Fakultät ein Licht zu empfangen, wenn es sich um die Erkrankung einer bekannteren Persönlichkeit handelt. Die Ferndiagnosen sind in Wien etwas Selbstverständliches, und wenn einen Nachtredakteur das hohe Fieber eines Kranken besorgt macht, kann er kostenfrei jeden Konsiliarius rufen lassen. Herr Professor v. Noorden meint, dass ihm der genaueste Bericht eines athenischen Hausarztes nicht genügen würde. Die Wiener Kliniker aber — von Herrn Dr. Schiff aufwärts — ordinieren auf Grund von Zeitungsdepeschen und folgen jeder ehrenvollen Berufung an die ›Neue Freie Presse‹, sobald der Sultan von Lahore an Blinddarmentzündung erkrankt. Die telegraphisch ordinierenden Spezialisten der ›Neuen Freien Presse‹ unterscheiden sich von den brieflich ordinierenden nur dadurch, dass sie keine Insertionsgebühr bezahlen müssen. Wenn nun im Falle des Erzherzogs Otto zwei tatsächlich behandelnde Professoren in der ›Neuen Freien Presse‹ grotesk divergierende Gutachten abgaben, wie groß muß der Zwiespalt der Meinungen erst sein, wenn es sich um eine überseeische Ordination handelt? Herr Professor v. Noorden ist heute ein in Wien vielgenannter Mann, aber immerhin noch ein neuer Mann. Wir nehmen ihn beim Wort und erwarten von ihm einen kräftigen Hinauswurf des journalistischen Versuchers, der ihn über die Zuckerkrankheit eines großen Herrn wird konsultieren wollen, — und wenn der Patient der Schah von Persien wäre!
Nr. 214-215, VIII. Jahr
22. Dezember 1906.