927. Landeskind¹⁾. Eingeborener²⁾. Einheimischer³⁾. Inländer⁴⁾. Eingesessener⁵⁾. Ansässiger⁶⁾.
Wer nur in einem Land seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, ist schon darin einheimisch, er hat darin seine Heimat. Man nennt auch in bezug auf einen gewissen Teil des Landes, eine Stadt, ein Dorf, den einheimisch in dieser Stadt oder in diesem Dorfe, der darin seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat (Gegens. auswärtig). Inländer bezeichnet denselben Begriff nur in bezug auf das ganze Land (Gegens. Ausländer). Ein Eingesessener ist jemand, sofern er in einem gewissen Bezirke der obrigkeitlichen Verwaltung seinen Wohnsitz hat; es ist nur eine in manchen Gegenden übliche Bezeichnung für Einwohner. Ein Ansässiger in einem Lande ist der, welcher darin ein Grundeigentum besitzt. Der Eingeborene muß in dem Lande, dessen Eingeborner er ist, geboren sein. Ein Ausländer kann ein Einheimischer, aber nie ein Eingeborener in einem Lande werden. Ein Eingeborener, sofern er die Rechte und Pflichten eines Staatsuntertanen hat, ist ein Landeskind.