932. Laster¹⁾. Sünde²⁾. Verbrechen³⁾.
Sünde (ahd. sunta, verwandt mit lat. sons, sontis, schuldig, Missetäter) und Verbrechen nennt man einzelne unsittliche und strafbare Handlungen, Laster (eig. Tadel, Schmähung, Schmach, Schimpf, zu ahd. lahan, tadeln; ahd.lahstar, lastar ) aber bezeichnet die Gewohnheit und die Neigung, eine solche Handlung zu vollbringen. Ein Mensch, der sich einmal betrinkt, ist deshalb noch nicht dem Laster der Trunksucht ergeben. Sünde nennt man eine Handlung, sofern sie wider Gottes Gebot ist, Verbrechen (eig. entzweibrechen, nämlich die Vorschrift, das Gesetz), sofern durch sie das bürgerliche Gesetz verletzt und obrigkeitliche Strafe verwirkt wird. Gewöhnlich nennt man nur eine starke Verletzung des Gesetzes Verbrechen, leichtere bezeichnet man als Vergehen.