954. Leihen¹⁾. Vorschießen²⁾. Vorstrecken³⁾. Auslegen⁴⁾.
Leihen (vgl. Art. 482) wird sowohl vom Geben (jemand etwas leihen), als vom Nehmen (von jemand etwas leihen) gesagt, die übrigen Ausdrücke dagegen nur vom Geben. Außerdem bezieht sich leihen auf alle Gegenstände, vorschießen, vorstrecken und auslegen nur auf Geld. Vorschießen wird besonders von größeren Summen gebraucht, vorstrecken und auslegen von kleineren. Das Vorschießen findet auch unter solchen statt, die entfernt voneinander sind, das Vorstrecken nur unter solchen, die zugleich an demselben Orte gegenwärtig sind. Beim Vorstrecken findet das Geben auf der Stelle statt, es ist überhaupt ein Geben zur Aushilfe nur auf kurze Zeit, oft nur auf einige Stunden. Das Vorschießen braucht nicht sofort zu geschehen und kann sich auch auf längere Zeit beziehen. Das Auslegen ist nur eine andere Form des Vorstreckens. Während man beim Vorstrecken dem anderen das Geld selbst übergibt, bezahlt man beim Auslegen einen Gegenstand für ihn, ohne daß das Geld durch seine Hand geht. Wenn von zwei Reisegefährten dem einen das Geld ausgeht, so streckt der andere das Fehlende vor, wenn er ihm gleich die nötige Summe übergibt, er legt dagegen das Geld für ihn aus, wenn er die Bedürfnisse des anderen einstweilen mit aus seinem Beutel bestreitet. Vorschießen oder leihen würde man in beiden Fällen nicht sagen. (Wenn vorschießen oder vorstrecken auch auf andere Gegenstände, als Geld, angewendet werden [vgl. Adelung], so ist dieser Gebrauch nur landschaftlich, nicht allgemein hochdeutsch.)