963. Liebe¹⁾. Freundschaft²⁾.
Liebe (vgl. Art. 962) ist die Neigung, welche aus dem Wohlgefallen an einer Person oder Sache entsteht, Freundschaft geht aus der Übereinstimmung der Gesinnung, aus dem Bestreben, einem anderen zu dienen und zu helfen usw. hervor. Der Gegensatz zu Liebe ist Haß, zu Freundschaft Feindschaft. Liebe bezeichnet nur die Gesinnung, Freundschaft umfaßt zugleich den ganzen Zustand und die Handlungen mit, welche aus der Gesinnung entspringen. Auch schon der geringste Grad des Wohlwollens, das Bestreben, einander nicht zu schaden und miteinander in Frieden zu leben, kann Freundschaft, aber nicht Liebe genannt werden. Freundschaft findet nur zwischen Personen statt, Liebe kann man auch zu Sachen haben, z. B. Liebe zur Heimat, zum Vaterlande usw. Im engeren Sinne bedeutet Liebe die leidenschaftliche Zuneigung der beiden Geschlechter zueinander und ist von Freundschaft völlig verschieden; dieser Ausdruck kann auf das Geschlechtsverhältnis nicht angewendet werden.