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Rechtsstaat

Rechtsstaat wird von Gombert ZfdW. 3, 327 bei Görres (1826) als eingebürgertes Stichwort belegt und vermutungsweise auf den aus Fichte (1800) mehrfach nachgewiesenen „rechtsgemäßen Staat“ zurückgeführt. Von späteren Zeugnissen vergl. außer Arndt 1, 283 (1840) nur einen kritischen Artikel in den Grenzboten 1879, 2. Quartal S. 81 ff.: „Immer und immer wieder hört man in unseren Parlamenten den „Rechtsstaat“ rühmen und als das Ziel aller inneren politischen Entwicklung bezeichnen, und doch ist dieses Ideal gewisser Parteien so, wie es in der Regel gemeint wird, eine Einseitigkeit und weder wünschenswert noch erreichbar. Die Rechtsstaatstheorie ist das Ergebnis einer rein rationellen Auffassung des gesellschaftlichen Lebens, sie verlangt ausschließliche Berechtigung der individuellen Freiheit und absolute Gerechtigkeit …

Die Theorie vom Rechtsstaat ist in ihrer modernen Form ein Produkt der Kant’schen Philosophie.“