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Rettende Tat

Rettende Tat. Nach meinem Nachweis gebrauchte dieses berühmt und berüchtigt gewordene Stichwort zuerst der Historiker Dahlmann in seiner Frankfurter Parlamentsrede vom 14. Dez. 1848 (Wigand 6, 4097), worin er seinen Standpunkt, ob der Reichsregierung ein absolutes oder suspensives Veto gegeben werden sollte, dahin präzisierte: „Es muss im Staat ein Recht der rettenden Tat geben, der rettenden Tat, und es wird dies immer stattfinden; aber damit dieses Recht der rettenden Tat auch in der Ferne als gesetzlich erscheine, ist es ratsam und staatgemäß, es in den Staat gesetzlich einzuführen durch das entscheidende Veto.“ Die Wendung erfreute sich rasch großer Beliebtheit und wurde immer freier gebraucht. Vergl. außer Gombert, Festg. in den Demokratischen Studien (1860) S. 473, wo von einem Philisterium der rettenden Tat oder S. 474, wo von „Ministern der rettenden Tat“ gesprochen wird. Ferner Nietzsches Ausspruch 1, 56: „Der Satyrchor des Dithyrambus ist die rettende Tat der griechischen Kunst.“ So ist der Ausdruck auch in den Schatz der Geflügelten Worte eingegangen. Siehe Büchmann S. 638.