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I. [Das Vornehmheitsideal und das Geld]

 

Ist nun der Verkauf personaler Werte eine Herabminderung des in diesem Sinn bestimmten Seins, das direkte Gegenteil des »Aufsichhaltens«, so kann man ein Persönlichkeitsideal nennen, an dem jene Verhaltungsweisen am entschiedensten meßbar werden: die Vornehmheit - und zwar deshalb so entschieden, weil dieser Wert für das Geldwesen überhaupt das radikalste Kriterium bedeutet; so daß, an ihm gemessen, Prostitution, Geldheirat, Bestechung die outrierten Zuspitzungen in einer Reihe sind, die schon mit den legitimsten Formen des Geldverkehrs beginnt. Für die Darstellung dieses Sachverhaltes handelt es sich zunächst um die Bestimmung des Vornehmheitsbegriffes selbst.

Die übliche Aufteilung unserer objektiven Schätzungsnormen in logische, ethische und ästhetische ist, auf unser wirkliches Urteilen hin angesehen, ganz unvollständig. Wir schätzen etwa, um ein sehr augenscheinliches Beispiel zu nennen, die scharfe Ausbildung der Individualität, die bloße Tatsache, daß eine Seele eine eigenartige, in sich geschlossene Form und Kraft besitzt; die Unvergleichbarkeit und Unverwechselbarkeit, mit der eine Person gleichsam nur ihre eigene Idee darstellt, empfinden wir als wertvoll, und zwar oft im Gegensatz zu der ethischen und ästhetischen Minderwertigkeit des Inhaltes solcher Erscheinung. Aber nicht um bloße Vervollständigung jenes Systems handelt es sich, sondern darum, daß das systematische Abschließen als solches hier ebenso irrig ist, wie bei den fünf Sinnen oder den zwölf Kantischen Verstandeskategorien. Die Entwicklung unserer Art bildet fortwährend neue Möglichkeiten, die Welt sinnlich und intellektuell aufzunehmen, und ebenso fortwährend neue Kategorien, sie zu werten. Und wie wir so stetig neue wirksame Ideale formen, so bringt vertiefteres Bewußtsein immer weitere ans Licht, die bisher schon wirksame, aber unbewußte waren. Ich glaube nun, daß unter den Wertgefühlen, mit denen wir auf die Erscheinungen reagieren, sich auch eines findet, das man nur als die Wertung der »Vornehmheit« bezeichnen kann. Diese Kategorie zeigt ihre Selbständigkeit darin, daß sie sich den sonst verschiedenartigsten und verschiedenwertigsten Erscheinungen gegenüber einstellt: Gesinnungen wie Kunstwerke, Abstammung wie literarischen Stil, feinen bestimmt ausgebildeten Geschmack ebenso wie die ich zusagenden Gegenstände, ein Benehmen auf der Höhe gesellschaftlicher Kultur wie ein Tier edler Rasse - alles dies können wir als »vornehm« bezeichnen; und wenn auch gewisse Beziehungen dieses Wertes zu denen der Sittlichkeit und der Schönheit stattfinden, so bleibt er doch immer auf sich ruhen, da der gleiche Grad seiner mit den allermannigfaltigsten ethischen und ästhetischen Stufen vereint auftritt. Der soziale Sinn der Vornehmheit: die exzeptionelle Stellung gegenüber einer Majorität, der Abschluß der Einzelerscheinung in ihrem autonomen Bezirk, der durch das Eindringen irgendeines heterogenen Elementes sofort zerstört wäre - gibt offenbar den Typus für alle Anwendungen ihres Begriffes. Eine ganz besondere Art des Unterschiedes zwischen den Wesen bildet den äußeren Träger des Vornehmheitswertes: der Unterschied betont hier einerseits den positiven Ausschluß des Verwechseltwerdens, der Reduktion auf einen gleichen Nenner, des »Sichgemeinmachens«; andrerseits darf er doch nicht so hervortreten, um das Vornehme aus seinem Sich-selbst-Genügen, seiner Reserve und inneren Geschlossenheit herauszulocken und sein Wesen in eine Relation zu Anderen, und sei es auch nur die Relation des Unterschiedes, zu verlegen. Der vornehme Mensch ist der ganz Persönliche, der seine Persönlichkeit doch ganz reserviert. Die Vornehmheit repräsentiert eine ganz einzigartige Kombination von Unterschiedsgefühlen, die auf Vergleichung beruhen, und stolzem Ablehnen jeder Vergleichung überhaupt. Als ein völlig erschöpfendes Beispiel erscheint es mir, daß das Haus der Lords nicht nur von jedem seiner Mitglieder als sein einziger Richter anerkannt wird, sondern im Jahre 1330 die Zumutung ausdrücklich ablehnt, über andere Leute als die Peers zu Gericht zu sitzen, - so daß also sogar ein Machtverhältnis zu Personen außerhalb des eigenen Ranges als Degradation erscheint! Je mehr nun das Geld die Interessen beherrscht und von sich aus Menschen und Dinge in Bewegung setzt, je mehr die letzteren um seinetwillen hergestellt und nur nach ihm geschätzt werden, desto weniger kann der so beschriebene Wert der Vornehmheit seine Verwirklichung an Menschen und Dingen finden. Mannigfache geschichtliche Erscheinungen legen diese negative Verbindung nahe. Die alten Aristokratien Ägyptens und Indiens perhorreszierten den Seeverkehr und hielten ihn mit der Reinheit der Kasten für unverträglich. Das Meer ist eine Vermittlung wie das Geld, es ist das ins Geographische gewandte Tauschmittel, gleichsam in sich völlig farblos und deshalb wie das Geld dem Ineinanderübergehen des Verschiedenartigsten dienstbar. Seeverkehr und Geldverkehr stehen in enger historischer Verbindung, die Reserve und scharf geformte Abgeschlossenheit der Aristokratie muß von beiden her ein Abschleifen und Nivellieren fürchten. Deshalb war auch dem venetianischen Adel zur guten Zeit der Aristokratie aller eigene Handel untersagt, und erst 1784 wurden die Adligen durch ein Gesetz ermächtigt, unter eigenem Namen Handel zu treiben. Vorher konnten sie dies nur als stille Teilnehmer an den Geschäften der cittadini, also nur wie aus der Ferne und unter einer Maske. In Theben gab es einmal ein Gesetz, daß nur, wer zehn Jahre lang allem Marktverkehr ferngeblieben war, zu Ämtern wählbar sein sollte; Augustus untersagte den Senatoren, sich an Zollpachtungen zu beteiligen und Rhederei zu treiben. Wenn Ranke das 14. und 15. deutsche Jahrhundert als die plebejischen unserer Geschichte bezeichnet, so bezieht sich das auf die damals aufkommenden geldwirtschaftlichen Zustände, deren Träger die der bisherigen Aristokratie antagonistischen Städte waren. Schon zu Beginn der Neuzeit empfand man in England, daß die Reichtumsunterschiede, die in der Stadt galten, durchaus keine so entschieden abgeschlossene Aristokratie schaffen konnten, wie die auf dem Lande geltenden Standesgrenzen. Der ärmste Lehrling konnte die höchste Zukunft erhoffen, wo diese nur im Geldbesitz lag, während eine völlig unbiegsame Linie die Landaristokratie von dem yeoman schied. Die unendliche quantitative Abstufbarkeit des Geldbesitzes läßt die Stufen ineinander übergehen und verwischt die Formbestimmtheit der vornehmen Klassen, die ohne Festigkeit der Grenzen nicht bestehen kann.

 


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