Extensive und intensive Größe -
Bestimmung des Horizonts


Die Größe der Erkenntnis kann in einem zwiefachen Verstande genommen werden, entweder als extensive oder als intensive Größe. Die erstere bezieht sich auf den Umfang der Erkenntnis und besteht also in der Menge und Mannigfaltigkeit derselben; die letztere bezieht sich auf ihren Gehalt, welcher die Vielgültigkeit oder die logische Wichtigkeit und Fruchtbarkeit einer Erkenntnis betrifft, so fern sie als Grund von vielen und großen Folgen betrachtet wird (non multa sed multum).

Bei Erweiterung unsrer Erkenntnisse oder bei Vervollkommnung derselben, ihrer extensiven Größe nach, ist es gut, sich einen Überschlag zu machen, in wie weit ein Erkenntnis mit unsern Zwecken und Fähigkeiten zusammenstimme. Diese Überlegung betrifft die Bestimmung des Horizonts unsrer Erkenntnisse, unter welchem die Angemessenheit der Größe der gesamten Erkenntnisse mit den Fähigkeiten und Zwecken des Subjekts zu verstehen ist.

Der Horizont läßt sich bestimmen

1) logisch, nach dem Vermögen oder den Erkenntniskräften in Beziehung auf das Interesse des Verstandes. Hier haben wir zu beurteilen: wie weit wir in unsern Erkenntnissen kommen können, wie weit wir darin gehen müssen und in wie fern gewisse Erkenntnisse in logischer Absicht als Mittel zu diesen oder jenen Haupterkenntnissen, als unsern Zwecken, dienen;

2) ästhetisch, nach Geschmack in Beziehung auf das Interesse des Gefühls. — Der seinen Horizont ästhetisch bestimmt, sucht die Wissenschaft nach dem Geschmacke des Publikums einzurichten, d. h. sie popular zu machen, oder überhaupt nur solche Erkenntnisse sich zu erwerben, die sich allgemein mitteilen lassen und an denen auch die Klasse der Nichtgelehrten Gefallen und Interesse findet;

3) praktisch, nach dem Nutzen in Beziehung auf das Interesse des Willens. Der praktische Horizont, so fern er bestimmt wird nach dem Einflüsse, den ein Erkenntnis auf unsre Sittlichkeit hat, ist pragmatisch und von der größten Wichtigkeit.

Der Horizont betrifft also die Beurteilung und Bestimmung dessen, was der Mensch wissen kann, was er wissen darf, und was er wissen soll.

 

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