Zweifel - subjektiver und objektiver
Zweifel ist ein Gegengrund oder ein bloßes Hindernis des Fürwahrhaltens, das entweder subjektiv oder objektiv betrachtet werden kann. — Subjektiv nämlich wird Zweifel bisweilen genommen als ein Zustand eines unentschlossenen Gemüts, und objektiv als die Erkenntnis der Unzulänglichkeit der Gründe zum Fürwahrhalten. In der letztern Rücksicht heißt er ein Einwurf; das ist: ein objektiver Grund, ein für wahr gehaltenes Erkenntnis für falsch zu halten.
Ein bloß subjektiv gültiger Gegengrund des Fürwahrhaltens ist ein Skrupel. — Beim Skrupel weiß man nicht: ob das Hindernis des Fürwahrhaltens objektiv oder nur subjektiv, z. B. nur in der Neigung, der Gewohnheit u. dgl. m. gegründet sei. Man zweifelt, ohne sich über den Grund des Zweifeins deutlich und bestimmt erklären und ohne einsehen zu können: ob dieser Grund im Objekt selbst oder nur im Subjekte liege. — Sollen nun solche Skrupel hinweggenommen werden können: so müssen sie zur Deutlichkeit und Bestimmtheit eines Einwurfs erhoben werden. Denn durch Einwürfe wird die Gewißheit zur Deutlichkeit und Vollständigkeit gebracht, und keiner kann von einer Sache gewiß sein, wenn nicht Gegengründe rege gemacht worden, wodurch bestimmt werden kann: wie weit man noch von der Gewißheit entfernt, oder wie nahe man derselben sei. — Auch ist es nicht genug: daß ein jeder Zweifel bloß beantwortet werde; — man muß ihn auch auflösen, das heißt: begreiflich machen, wie der Skrupel entstanden ist. Geschieht dieses nicht: so wird der Zweifel nur abgewiesen, aber nicht aufgehoben; — der Same des Zweifelns bleibt dann immer noch übrig. — In vielen Fällen können wir freilich nicht wissen: ob das Hindernis des Fürwahrhaltens in uns nur subjektive oder objektive Gründe habe, und also den Skrupel nicht heben durch Aufdeckung des Scheines; da wir unsere Erkenntnisse nicht immer mit dem Objekt, sondern oft nur unter einander selbst vergleichen können. Es ist daher Bescheidenheit, seine Einwürfe nur als Zweifel vorzutragen.
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