Modi des Fürwahrhaltens: Meinen, Glauben, Wissen
Es gibt hiernach drei Arten oder Modi des Fürwahrhaltens: Meinen, Glauben und Wissen. — Das Meinen ist ein problematisches, das Glauben ein assertorisches und das Wissen ein apodiktisches Urteilen. Denn was ich bloß meine, das halte ich, im Urteilen, mit Bewußtsein nur für problematisch; was ich glaube, für assertorisch, aber nicht als objektiv, sondern nur als subjektiv notwendig (nur für mich geltend); was ich endlich weiß, für apodiktisch gewiß, d. i. für allgemein und objektiv notwendig (für alle geltend); gesetzt auch, daß der Gegenstand selbst, auf den sich dieses gewisse Fürwahrhalten bezieht, eine bloß empirische Wahrheit wäre. Denn diese Unterscheidung des Fürwahrhaltens nach den so eben genannten drei Modis betrifft nur die Urteilskraft in Ansehung der subjektiven Kriterien der Subsumtion eines Urteils unter objektive Regeln.
So wäre z. B. unser Fürwahrhalten der Unsterblichkeit bloß problematisch: wofern wir nur so handeln, als ob wir unsterblich wären; assertorisch aber, so fern wir glauben, daß wir unsterblich sind; und apodiktisch endlich: so fern wir alle wüßten, daß es ein anderes Leben nach diesem gibt.
Zwischen Meinen, Glauben und Wissen findet demnach ein wesentlicher Unterschied statt, den wir hier noch genauer und ausführlicher aus einander setzen wollen.