4. Ferdinand Tönnies


Der von Ueberweg zu den »Positivisten« gerechnete Ferdinand Tönnies (geb. 1855, Professor an der Universität Kiel) nimmt einen eigenartigen, unter keine bestimmte Rubrik zu bringenden Standpunkt ein. Sein bedeutsames Buch Gemeinschaft und Gesellschaft (1887, 2. Aufl. 1912) verbindet empirischen Historismus und psychologischen Rationalismus: eine von großen Gesichtspunkten ausgehende Kulturphilosophie (Soziologie) und eine in ihren Grundbegriffen einigermaßen an Schopenhauer erinnernde Willenspsychologie.*)

»Gemeinschaft« nennt Tönnies den natürlichen, urwüchsigen, organischen Typus des Gemeinlebens, der im einfach-ursprünglichen Familienleben seinen Keim und Ausdruck, in Haus - Dorf - Stadt seine naturgegebene Fortentwicklung findet. »Gesellschaft« dagegen bezeichnet ihm das künstliche, später entstandene, mechanische Gedankending, dessen ursprünglichen Ausdruck Tausch und Vertrag darstellen, und dessen Subjekte als von dem Mutterstock des Gemeinschaftslebens losgelöste, »freie« Individuen in allgemeiner Konkurrenz ihre eigenen Zwecke verfolgen. Die Stadt entwickelt sich zur Großstadt, die Verbindung von Stadt und Land zum Territorium, Staat und Weltmarkt, die ursprüngliche Haus- und Ackerwirtschaft zur Industrie und zum Handel, mit den Kapitalisten als Herren, den arbeitenden »Händen« als Werkzeugen.

Aber diese »organische« Theorie kann nur dann richtig verstanden werden, wenn sie eine psychologische Begründung erhält. Der »Gemeinschaft« entspricht und ihrem Wesen liegt zugrunde der »Wesenwille«, der von uns wohl auch als »das Naturell« oder die natürliche Individualität der betr. Person (bezw. des Stammes, Volkes) bezeichnet wird und sich in dem Gefallen (angeborener Neigung), der Gewohnheit (Verstand) und dem Gedächtnis (Ideenverbindung, Vernunft) äußert. Der »Gesellschaft« dagegen entspricht die »Willkür«, die sich bestimmte, in Einheit miteinander zu bringende Zwecke setzt und in Bedacht (Wahl zwischen Lust und Schmerz), Belieben (Entschluß zu bestimmter Handlung) und Begriff oder Bewußtheit ihren Ausdruck findet. Dem organischen Wesenwillen entspringt die künstlerische Tätigkeit sowie die Denkungsart der Frauen und der Jüngeren, der mechanischen Willkür dagegen das wissenschaftliche Denken, Messen, Rechnen, die Denkungsart der Männer, der Bejahrteren, der Gebildeten.

Die sozialen Lebens- und die individuellen Willensformen entwickeln sich zu Formen des Rechts. Die ursprüngliche organische Einheit des Selbst wird zur künstlichen der Person, der Besitz zum Vermögen, der Grund und Boden zum Geld, das Familien- zum Obligationenrecht, der Dienst zum Kontrakt usw. Obwohl zum kunsthaften gesteigert, erscheint das Recht gleichwohl als natürliches, weil es die Gleichheit aller Menschen statuiert. Der Begriff der modernen Gesellschaft bezeichnet den zuerst von Marx wissenschaftlich zergliederten Prozeß des Verfalls der »Gemeinschaft« Dennoch erhält sich auch innerhalb des gesellschaftlichen Zeitalters die Kraft der Gemeinschaft in Eintracht, Sitte, Religion gegenüber Konvention, Politik und öffentlicher Meinung. Die ursprüngliche, aber für uns vergangene Verfassung der Kultur ist kommunistisch, die werdende sozialistisch; Individualismus gibt es in Geschichte und Kultur »keinen, außer wie er ausfließt aus Gemeinschaft und dadurch bedingt bleibt, oder wie er Gesellschaft hervorbringt und trägt«.

 

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*) Vgl. dazu den kurz zusammenfassenden Artikel von Tönnies: Zur Einleitung in die Soziologie (Ztschr. f. Philos. 115, 240-251), und seine Schrift: Philosophische Terminologie in psyhologisch-soziologischer Ansicht (1906, gekrönte Preisschrift von 1898). 


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