885. Kommis¹⁾. Handlungsgehilfe²⁾. Handlungsdiener³⁾.
Kommis (von frz. commis, d. i. Beauftragter, von commettre, beauftragen) wird jeder Handlungsbeflissene genannt, der nicht ausschließlich im Kontor arbeitet und dann Kontorist, Buchhalter usw. ist. Der Kommis ist vielmehr im Laden tätig oder auf der Reise (commis voyageur, reisender Kaufmann, der von seinem Geschäftsherrn beauftragt ist). Die Haupttätigkeit des Kommis ist also die des Verkäufers. Der Handlungsgehilfe ist gegenwärtig die gewählteste und zutreffendste Bezeichnung, die die Benennung Handelsdiener oder Ladendiener verdrängt hat und auch zum Teil den Kommis. Der Handlungsgehilfekann sich ebensowohl für den Verkauf, den Ladenverkehr, die Reise oder das Kontor ausbilden; das Wort umfaßt alle Teile des kaufmännischen Wirkens. Handlungsdiener hat nach und nach einen niedrigen Klang angenommen und wird deshalb heute vermieden, da die dienende Klasse der Angestellten nicht kaufmännisch ausgebildet ist, z. B. Markthelfer, Laufboten usw.