893. Kompromittieren¹⁾. Bloßstellen²⁾.
Kompromittieren (aus frz. compromettre, von lat. compromittere, d. i. gegenseitiges Versprechen geben). Das Wort, das im 17. Jahrhundert in unsere neuhochdeutsche Sprache aufgenommen wurde, geht von der Schwächlichkeit, oft auch wenig ehrenvollen Beschaffenheit eines Kompromisses, d. i. einer gegenseitigen Übereinkunft aus, durch die ein Streit beigelegt wird. Nachdem jemand mit allen Mitteln und oft auch hochtönenden Worten einen Kampf gegen eine Person oder Sache eröffnet hat, hat es für diesen etwas Beschämendes, wenn er, statt kraftvoll den Sieg zu erringen und alle entgegenstehenden Schwierigkeiten zu überwinden, sich zu einer schwächlichen Übereinkunft mit dem Gegner herbeiläßt. Man sagt dann: er hat sich kompromittiert. Das ist die eigentliche Bedeutung des Wortes kompromittieren. Man kann dabei sich und andere kompromittieren. Kompromittieren geht daher stets auf einen Mangel an Fähigkeit und Kraft, ein Unternehmen durchzuführen. Bloßstellen dagegen hat eine allgemeinere Bedeutung. Es gibt an, daß jemand überhaupt dem Schimpf oder der Schande, der Beschämung oder dem Tadel ausgesetzt wird, ohne daß es sich dabei um einen Kampf gegen Personen, Zustände, Verhältnisse oder irgend ein Unternehmen handelt. Es besagt ganz allgemein, daß jemand dem Schimpfe bloßgestellt, d. h. eigentlich ohne Bekleidung, ohne Schutz und Schirm, ohne Rüstung preisgegeben wird. So kann jemand durch Verrat eines Geheimnisses, durch Veröffentlichung von vertraulichen Briefen usw. bloßgestellt und dadurch in seinem amtlichen oder gesellschaftlichen Ansehen verletzt oder erschüttert werden. Wie sich jemand selbst kompromittieren, d. h. durch einen schwächlichen Rückzug blamieren kann, so kann sich jemand auch selbst bloßstellen, z. B. durch ungeschicktes Benehmen, durch eine unvorsichtige Rede, durch einen unpassenden Brief, durch eine unzulängliche Arbeit usw.