1115. Nötigen¹⁾. Zwingen²⁾.
Verpflichten³⁾.
1) To oblige.
2) Compel, force.
3) Blind.
1) Obliger.
2) Forcer.
3) Engager (lier, obliger).
1) Obbligare.
2) Costringere (forzare).
3) Impegnare.
Nötigen heißt überhaupt, jemand zu etwas bewegen, z. B. Der Regen nötigt mich, zu Hause zu bleiben. Zwingen heißt, jemand mit Gewalt zu einem Tun oder Lassen bringen, namentlich zu einem solchen, das gegen seinen Willen ist, z. B. Der Feldherr zwingt die Empörer zum Gehorsam, die Sklaven werden zu schweren Dienstleistungen gezwungen usw. Nötigen kann man jemand auch zu etwas, das er gern tut, z. B. jemand zum Essen, Trinken, zu einem Spaziergange u. dgl. nötigen. Verpflichten geht nur auf eine sittliche Notwendigkeit; es bedeutet, jemand ein Tun zur Pflicht machen. Eine Wohltat verpflichtet mich zur Dankbarkeit gegen meinen Wohltäter.