1458. Waffe¹⁾. Gewehr²⁾. Rüstung³⁾. Geschütz⁴⁾. Stück⁵⁾. Geschoß⁶⁾.
Waffen, Gewehr und Rüstung sind zunächst solche kriegerische Werkzeuge, die der Krieger selbst auf und an seinem Leibe trägt, Geschütz und Stück solche, die dem Heere folgen und von Tieren gezogen werden, wie die Kanonen, Mörser und Haubitzen. Von der ersteren Art, von den kleineren und tragbaren kriegerischen Werkzeugen hat die Benennung Waffe (mhd. daz wâfen, ahd. wâfan) den weitesten Umfang. Sie bezeichnet im weitesten Sinne alles, was zum Angriff, zur Verteidigung und zum Schutze gebraucht werden kann. Sie wird daher selbst den Gliedern der Tiere, die diesen zum Angriff oder zur Verteidigung dienen, wie den Hörnern, den Zähnen, den Klauen usw. beigelegt. Im engeren und eigentlichsten Sinne versteht man jetzt unter Waffen die künstlichen, tragbaren Werkzeuge, deren sich der Krieger sowohl zum Angriff als zum Schutze bedient, Rüstung ist der Inbegriff aller gewöhnlichen Schutz- und Angriffswaffen des Kriegers. Im engeren Sinne versteht man unter Rüstung die Panzerkleidung des Ritters. Von Waffe unterscheidet sich der Ausdruck Gewehr dadurch, daß er bloß Angriffswerkzeuge, aber keine Schutzwaffen bezeichnet. Der Schild ist eine Waffe, aber kein Gewehr. Der Degen, der Speer, das Bajonett usw. dagegen sind Stoßgewehre, die Büchse, Pistole u. ähnl. Schießgewehre. Im engeren Sinne versteht man unter Gewehr nur die Flinte, z. B. Jagd-, Zündnadel-, Perkussionsgewehr usw. Geschütz (von dem Substantivum Schuß, das noch jetzt oberdeutsch auch der Schutz heißt) bezeichnet sowohl die Gesamtheit der größeren Werkzeuge zum Schießen, als auch einzelne derselben; das Wort Stück wird nur von den einzelnen Kanonen gebraucht. Man nennt sie drei-, sechs-, zwölfpfündige Stücke, wenn sie Kugeln von solchem Gewichte schießen, und die Knechte, welche sie führen, heißen Stückknechte. Das Wort Geschoß bedeutet allgemein jede Waffe, die durch Werfen oder Schießen auf eine Entfernung zu wirken bestimmt ist, z. B. Pfeil, Wurfspieß, Kugel, Schleuderstein usw.