1021. Maxime¹⁾. Gesetz²⁾. Regel³⁾.
Gesetze (vgl. Art. 651) und Regeln (von lat. regula, das auf regere, lenken, leiten zurückgeht) sind allgemeine Wahrheiten, welche die Verbindlichkeit oder Nützlichkeit einer gewissen Handlungsweise an und für sich und für jedes vernünftige Wesen, unter denselben Verhältnissen, aussagen; Maximen aber sind diese Wahrheiten, sofern sie der einzelne zu Grundsätzen für seine Handlungsweise macht und sich in seinem Handeln danach richtet. Gesetze sind die allgemeinsten Bestimmungen für das Handeln, welche objektive Gültigkeit haben; die Regeln sind besondere Vorschriften, durch welche die Gesetze nach den gegebenen Verhältnissen und Umständen angewendet und denselben anbequemt werden. Maximen sind subjektive und individuelle Regeln, die der einzelne willkürlich bei seinen Handlungen beobachtet. „Es war noch lange hin bis zu der Zeit, wo ausgesprochen werden konnte: daß Genie diejenige Kraft des Menschen sei, welche durch Handeln und Tun Gesetz und Regel gibt. Damals manifestierte sich’s nur, indem es die vorhandenen Gesetze überschritt, die eingeführten Regeln umwarf und sich für grenzenlos erklärte.“ Goethe, Dicht. und Wahrh. IV, 19. „In gemeldeter Epoche jedoch lernen wir sie (die beiden Stolberge) gewissermaßen nur aus ihren Irrschritten kennen, zu denen sie durch eine falsche Tagsmaxime in Gesellschaft ihrer gleichjährigen Zeitgenossen verleitet worden.“ Ebenda.