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1032. Meuchelmord¹⁾. Mord²⁾.
Totschlag³⁾.

1) Assassination.
2) Murder.
3) Manslaughter.
1) Assassinat.
2) Meurtre.
3) Homicide (tuerie).
1) Assassinio.
2) Omicidio.
3) Ammazzamento.

Totschlag bezeichnet eigentlich jede gewaltsame Tötung, besonders aber die unvorsätzliche, in leidenschaftlicher Erregung begangene Tötung eines Menschen; diesen letztern Begriff hat das Wort auch in der Rechtssprache. Mord ist die vorsätzliche, mit Überlegung vollbrachte, Meuchelmord (zu ahd. mûhhôn, d. i. rauben, versteckt, heimlich auflauern) die gleichfalls vorsätzliche, aber außerdem noch in hinterlistiger, versteckter Weise verübte Tötung. Man nennt daher den Mord, der an einem Kinde begangen wird, keinen Meuchelmord, weil der Mörder dabei nicht hinterlistig zu Werke zu gehen braucht; denn das Kind sieht sein Unglück nicht vorher und kann sich nicht dagegen wehren. Wer in dem Tumult einer Schlägerei jemand einen Schlag gegeben oder eine Wunde beigebracht hat, an der er stirbt, hat einen Totschlag begangen. Brutus und Cassius waren die Mörder des Cäsar; der Dominikaner, welcher dem König Heinrich dem Siebenten im Abendmahl eine vergiftete Hostie reichte, war ein Meuchelmörder. Vgl. Art. 466.