1031. Metzger¹⁾. Fleischer²⁾. Schlächter³⁾.
Fleischer wird derjenige genannt, der mit geschlachtetem Vieh Gewerbe treibt, sofern er das Fleisch desselben zum Verkaufe hat, Metzger (eig. Fleischhauer, mhd. metzjœre, auch metzeler, lat, macellarius, von maccellum, d. i. Fleisch- oder Speisemarkt, Metzgerei), sofern er das geschlachtete Vieh in Stücke zerhaut, Schlächter, sofern er es erwürgt oder schlachtet. Da aber der, welcher das Fleisch verkaufen will, es zerhauen und das Vieh, von welchem es ist, schlachten muß, so muß auch ein jeder Fleischer, der das Fleisch stückweise verkauft, ein Metzger, und beide müssen Schlächter sein. An dem einen Orte wird nun das ganze Gewerbe von dem einen Geschäfte desselben benannt, an dem andern von dem andern; im nördlichen Deutschland ist mehr Schlächter (mundartlich: Schlachter), im südlichen mehr Metzger gebräuchlich, der übliche Ausdruck der Schriftsprache aber ist Fleischer, wie er in Mitteldeutschland genannt wird. — Schlächter wird nicht bloß von solchen gebraucht, welche das Fleischergewerbe betreiben, sondern überhaupt von jedem, der ein Tier schlachtet, zu welchem Zwecke es auch sei; z. B. Opferschlächter. Dann wird es auch auf den angewendet, der einen blutigen Mord begeht, z. B. „Mich (den Orest) haben sie zum Schlächter auserkoren, | zum Mörder meiner doch verehrten Mutter.“ Goethe, Iphig. II, 1.