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Staatschristentum

Staatschristentum ist ein von Herder im Jahre 1798 geprägtes Schlagwort. Vgl. 20, 79 f. und 89: „Das Staatschristentum wich von diesem genetischen Grundgesetz des alten Christentums bald ab, indem es, nach jüdisch-heidnischer Art, mehr als politisch, Stände trennte, Gaben verbot, Gaben einschränkte. Es trennte Klerus und Laien.“ Allerdings war der Ausdruck nur eine neue Nuance des älteren Stichworts von der Staatsreligion, das etwa seit dem letzten Viertel des 18. Jahrhunderts als Bezeichnung einer engherzigen privilegierten Priesterherrschaft mit großer Geschäftigteit diskutiert wurde. Vgl. unter anderem Wieland 32, 294 (1788) und Schiller 13, 386, der in der Ankündigung der Horen (1794) ausdrücklich von seiner Zeitschrift erklärte: „Vorzüglich aber und unbedingt wird sie sich alles verbieten, was sich aus Staatsreligion und politische Verfassung bezieht.“

Das Schlagwort ist dann zur Zeit der politischen und sozialen Emanzipationsbewegung zu Beginn der dreißiger Jahre des 19. Jahrhunderts mit neuer Kraft erfüllt worden. Ich verweise nur auf Heine 3, 416 ff. (1830) und Mundt, Moderne Lebenswirren (1834) S. 36.