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Hauptvergehen gegen den Eitlen

234.

Hauptvergehen gegen den Eitlen. — Wer einem anderen in der Gesellschaft Gelegenheiten macht, sein Wissen, Fühlen, Erfahren glücklich darzulegen, stellt sich über ihn und begeht also, falls er nicht als Höherstehender von jenem ohne Einschränkung empfunden wird, ein Attentat auf dessen Eitelkeit — während er gerade derselben Befriedigung zu geben glaubte.