Modalität der Urteile
Modalität der Urteile. „Die Modalität der Urteile ist eine ganz besondere Funktion derselben, die das Unterscheidende an sich hat, daß sie nichts zum Inhalte des Urteils beiträgt (denn außer Größe, Qualität und Verhältnis ist nichts mehr, was den Inhalt eines Urteils ausmachte), sondern nur den Wert der Kopula in Beziehung auf das Denken überhaupt angeht.“ Das Problematische (s. d.), Assertorische (s. d.) und Apodiktische (s. d.) sind, weil sie oft betreffs desselben Inhalts einander im Bewußtsein ablösen, ebenso viele „Momente“ des Denkens, KrV § 9, 4 (I 125 ff.—Rc 145 f.). „Der Modalität nach, durch welches Moment das Verhältnis des ganzen Urteils zum Erkenntnisvermögen bestimmt ist, sind die Urteile entweder problematische oder assertorische oder apodiktische. Die problematischen sind mit dem Bewußtsein der bloßen Möglichkeit, die assertorischen mit dem Bewußtsein der Wirklichkeit, die apodiktischen endlich mit dem Bewußtsein der Notwendigkeit des Urteilens begleitet.“ „Dieses Moment der Modalität zeigt also nur die Art und Weise an, wie im Urteile etwas behauptet oder verneint wird.“ Es betrifft „nur das Urteil selbst, keineswegs die Sache, worüber geurteilt wird“, Log. § 30 (IV 119). „Ohne Modalität ist gar kein Urteil möglich; also ist das modale Urteil nicht unrein“, N 3111.